Das GmbH-Recht ist Teil des Gesellschaftsrechts und findet sich im GmbH-Gesetz wieder. Das Rechtsgebiet GmbH-Recht regelt die elementarsten Punkte für eine Gesellschaft. Es beginnt mit der Gründung, und den Gründungsvoraussetzungen einer GmbH. Ebenfalls Teil des Rechtsgebietes sind die Regelungen über die Vertretung der Gesellschaft. Fragen nach der Form der Vertretung, ob Einzelvertretung oder Gesamtvertretung werden beantwortet. Auch gehört zum Rechtsgebiet GmbH-Recht Regelungen über die Haftung der Gesellschaft als solches, oder ihrer Gesellschafter. Aufgrund des sehr komplexen Rechtsgebiets ist es ratsam sich einen Rechtsanwalt GmbH-Recht bei rechtlichen Fragen zu nehmen. Dieser kann Ihnen alle nötigen Fragen beantworten.