Infos zum Rechtsanwalt für Zollrecht
In Deutschland gilt der Zollkodex der Europäischen Union. Daher sind nur bedingt Möglichkeiten für nationale Regelungen vorhanden. Zum europäischen Zollkodex, der im Jahre 1992 in Kraft trat, sowie zur dazugehörigen Durchführungsverordnung, die 1993 Gültigkeit fand, gehören unter anderem folgende zollrechtliche Vorschriften:
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Der Zollkodex sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen (diese können in den Einzelstaaten unterschiedlich ausfallen).
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Der Gemeinsame Zolltarif
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Die Rechtsvorschriften hinsichtlich des gemeinschaftlichen Systems über Zollbefreiungen
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Internationale Abkommen, die zollrechtliche Verordnungen enthalten, wenn sie innerhalb der EU anwendbar sind.
Die deutschen Rechtsnormen hinsichtlich des Zollrechts sind vorwiegend in den Vorschriften der Finanzverwaltung verankert:
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Abgabenordnung (AO)
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Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
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Zollverordnung (ZollV)
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Zollfahndungsdienstgesetz (ZfDG)
Die deutsche Zollverwaltung hat verschiedene Verbrauchssteuern erhoben, die auch von ihr verwaltet werden. Hierzu gehören unter anderem die Einfuhrzölle, aber auch die Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer darf nicht mit einem Zoll verwechselt werden. Vielmehr entspricht sie der inländischen Mehrwertsteuer. Eine Zollabgabe hingegen ist eine Abgabe an den Staat, die beim Überschreiten der entsprechenden Zollgrenze fällig wird. Als Grundlage wird für beide Abgaben die Abgabenordnung zu Grunde gelegt. Zollabgaben sind ein Instrument der Außenhandelspolitik. Neben der AO und den spezifischen Zollgesetzen findet das Zollrecht weitere anwendbare Rechtsnormen unter anderem im Sozialgesetzbuch, dem Strafgesetzbuch und der Zivilprozessordnung.
Neben dem Zollkodex der EU finden auch internationale Zollabkommen ihre Anwendung in Deutschland. Hierzu gehören unter anderem das GATT, GATS, TRIPS. Für vorhandene Freihandelszonen finden die AESAN, NEFTA, Mercosur, SADC und SACU Anwendung.
Auch wenn die Zollabgaben konkret vorgegeben sind, kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, wenn jemand durch Falschdeklaration oder Verschweigen versucht, Waren einzuführen, ohne die entsprechenden Abgaben zu tätigen. Wird der Betrugsversuch aufgedeckt, so kommt es nicht nur zur Erhebung des Zolls und einer entsprechenden Strafabgabe. Je nach Schwere des Vergehens kann es sogar zur Anklage kommen. Gerade Privatpersonen, die nach einer Urlaubsreise in Konflikt mit dem Zollrecht gekommen sind, sind gut beraten, sich mit einem Rechtsanwalt für Zollrecht in Verbindung zu setzen. Eine Anwaltskanzlei für Zollrecht kann die Schwere des Vergehens schnell einschätzen und den Mandanten eingehend über die vorhandenen Möglichkeiten, die Situation in den Griff zu bekommen, informieren. Gerade Reisende müssen diesbezüglich vorsichtig sein, da der Zoll auch beim Auffinden von Plagiaten aller Art hart durchgreift. So kann es von Vorteil sein, sich bereits vor einer Reise, auf der die Absicht einer ausgedehnten Einkaufstour vorhanden ist, von einem Anwalt oder einer Anwältin für Zollrecht über die korrekte Art des Einkaufs informieren zu lassen.