Abfindung
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, sollte man versuchen, die Zahlung einer Abfindung zu erreichen. Die Höhe der Abfindung bemisst sich danach, wie lange man in dem Unternehmen beschäftigt war und wie das monatliche Einkommen gewesen ist. Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass man pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung erreichen kann. Das kann natürlich von Einzelfall zu Einzelfall variieren.
Häufig ist es schwierig, wenn man von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat, alleine die Zahlung einer solchen Abfindung durchzusetzen. Sie sollten unbedingt direkt nach Zugang der Kündigung einen Rechtsanwalt für Abfindung beauftragen. Dieser nimmt dann die Verhandlungen mit der Gegenseite auf, eventuell lässt sich eine einvernehmliche Lösung erreichen. Hin und wieder ist es erforderlich, dass der Klageweg beschritten wird. In so einem Fall suchen Sie den entsprechenden Juristen auf und legen ihm Ihren Arbeitsvertrag und die Kündigung vor. Lässt sich mit der Gegenseite keine gütliche Einigung erzielen, wird Ihr Anwalt für Abfindung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht bestimmt dann einen Termin zu einer Güteverhandlung und häufig kann bereits in diesem Termin ein Vergleich mit der Gegenseite geschlossen werden. Dieser sollte dann möglichst auch die Zahlung einer Abfindung beinhalten.
Der Betrag dient dazu, Ihnen den Verlust des Arbeitsplatzes zu erleichtern. Eine kompetente und schnelle anwaltliche Beratung ist dabei unbedingt erforderlich, denn nach Zustellung der Kündigung laufen Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Möchten Sie also versuchen, im Falle einer Kündigung die Zahlung einer solchen Abfindung zu erreichen, sollten Sie schnellstens einen kompetenten Anwalt zur Abfindung aufsuchen, der Ihnen mit seinem Fachwissen kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.