Arbeitsunfall
Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner gegenüber dem Arbeitgeber vertraglich zu erbringenden Leistung einen Unfall erleidet, bei dem er verletzt wird oder im schlimmsten Fall sogar der Tod eintritt. Damit eine Einstufung als Arbeitsunfall erfolgt, muss der Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vorliegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein LKW-Fahrer seinen Lastwagen entlädt oder ein Mitarbeiter sich durch einen Sturz verletzt, während er in seiner Arbeitszeit betriebliche Unterlagen innerhalb des Büros transportiert. Verletzt sich ein Mitarbeiter während einer Rauchpause oder eines privaten Spaziergangs oder Behördengangs, der zwar innerhalb der Arbeitszeit stattfindet aber ansonsten nichts mit der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung zu tun hat, ist dieser Unfall nicht als Arbeitsunfall einzustufen.
Wer einen Unfall während seiner Arbeitszeit erleidet ist gut beraten, wenn er einen Rechtsanwalt für Arbeitsunfall aufsucht und sich über seine eigenen Rechte und Pflichten aufklären lässt. Der Jurist ist dabei behilflich, die hieraus resultierenden Ansprüche gegenüber der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft geltend zu machen. Er übernimmt den gesamten Schriftverkehr und unterstützt den verunfallten Arbeitnehmer bei der Geltendmachung seiner Rechte. Besonders wichtig ist es in dem Fall, genau abzuklären, ob es sich definitiv um einen Arbeitsunfall handelt. Der Anwalt für Arbeitsunfall ist erfahren im Umgang mit den Versicherungen und zuständigen Berufsgenossenschaften. Er und seine Mitarbeiter achten auf die Einhaltung der bestehenden Fristen und nehmen auch Kontakt auf zu den behandelnden Ärzten. Ein Anwalt für Arbeitsunfall ist speziell auf diesem Gebiet entsprechend ausgebildet und unterliegt der Verpflichtung, sich in seinem Fachbereich auch ständig weiterzubilden, so dass er stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert ist.