Mobbing
Ziel von Mobbing ist es, jemanden aus einem Betrieb heraus zu ekeln. Was früher vornehmlich am Arbeitsplatz stattfand, findet heute Zusehens auch Zugang zu Schulen, Sportvereinen, Altersheimen, aber auch im Internet – hier Cyber-Mobbing genannt – und sogar in Gefängnissen. Mit sorgfältig ausgedachten Aktionen soll der Betroffene sozial isoliert und psychisch geschwächt werden. So werden z.B. pikante und/oder unangenehme Gerüchte verbreitet. Bei Mobbing-Aktionen handelt es sich nicht um einmalige Handlungen. Sie wiederholen sich immer wieder. Solange, bis die Mobber ihr Ziel erreichen – nämlich im Falle von Mobbing am Arbeitsplatz, das Verlassen der Firma, sei es durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers, weil er den Schikanen nicht mehr gewachsen ist; sei es durch den Arbeitgeber, weil er die Machenschaften nicht durchschaut bzw. dies nicht möchte und seinerseits die Kündigung ausspricht.
Das Gebiet des Mobbing erfasst viele einzelne Delikte. So kommt es zu verbalen, aber auch nonverbalen Übergriffen. Sinnlose Arbeitserteilungen kommen ebenso vor, wie handfeste Prügeleien. Das Opfer ist meist nicht in der Lage, diese Machtstrukturen zu durchschauen bzw. sie aus Eigeninitiative zu durchbrechen. Daher ist ein Rechtsanwalt für Mobbing der beste Helfer, wenn man in diese Situation gekommen ist. Für ihn ist die Mediation mit dem Betroffenen, dem Arbeitgeber sowie eventuell den Peinigern die Hauptarbeit. Je nach Ergebnis dieser Aufgabe muss entschieden werden, ob ein gerichtliches Verfahren, ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder eine Versetzung innerhalb des Betriebes vorgenommen werden soll. Der Rechtsanwalt für Mobbing ist ebenfalls in der Lage, dem Betroffenen Selbsthilfegruppen oder anderweitige Therapiemöglichkeiten zu nennen. In diesen Gruppen soll das Opfer lernen, sich wieder selbstbewusst zu behaupten. Dies ist verbal, mit Mimik und Gestik machbar. Doch oft ist es ein langer Weg – je nachdem wie lange ein Betroffener das Mobbing bereits ertragen musste und welche psychischen Reserven vorhanden sind.