Weiterbildung
Weiterbildung ist ein anderer Begriff für die Erwachsenenbildung. Er besagt schlicht, dass ein strukturiertes Lernen nach dem Erlangen eines Abschlusses eines bestimmten Berufes wieder aufgenommen bzw. fortgeführt wird. Dies beinhaltet nicht nur das Vertiefen der erlernten Materie. Auch das Aneignen neuen Wissens innerhalb des erlernten Berufes sowie das Erarbeiten völlig neuer Sachgebiete gehören dazu. Einzige Voraussetzung ist, in diesem oder einem anderen Beruf erwerbstätig zu sein bzw. gewesen zu sein.
Die Weiterbildung ist zu unterscheiden von der reinen Fortbildung. Sie bezieht sich lediglich auf den erlernten und ausgeübten Beruf, etwa der an die Ausbildung angeschlossene Lehrgang zum Meister innerhalb des ausgeübten Berufes.
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet auch das Recht auf Bildung und Weiterbildung. Hierzu gehört die Wahrnehmung von Bildungsurlaub bzw. eine entsprechende zeitliche Freistellung vom Arbeitsplatz. Genau an diesem Punkt kommt es nicht selten zu Verständigungsproblemen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Letzterer verweigert z.B. den Bildungsurlaub aus betrieblichen Gründen. Um jedoch das Recht auf Weiterbildung und den dazugehörigen Urlaub, auch wenn er unbezahlt ist, durchsetzen zu können, ist die Hilfe von einem Rechtsanwalt für Weiterbildung ratsam. Ein entsprechend fachlich ausgerichteter Anwalt zur Weiterbildung ist über die aktuelle Gesetzgebung bestens informiert. Diese liegt im Bereich der Länder und variiert dementsprechend. Der Rechtsanwalt für Weiterbildung ist in diesem Fall eine perfekte Unterstützung, damit sich die Fronten zwischen den Parteien nicht verhärten. Trotz des Wunsches nach Weiterbildung sollte der Arbeitnehmer seine Anstellung nicht unbedacht aufs Spiel setzen. Ebenso ist dem Arbeitgeber davon abzuraten, einen aufstrebsamen, engagierten Angestellten vor den Kopf zu stoßen und eventuell zu verlieren.