Wiedereingliederung
Die Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis findet dann statt, wenn man zum Bespiel aus Krankheitsgründen oder aufgrund eines schweren Unfalls lange Zeit arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist. In so einem Fall findet eine schrittweise Rückführung in den Arbeitsprozess statt. Diesen Vorgang nennt man Wiedereingliederung. Das kann bedeuten, dass Sie über einen gewissen Zeitraum lediglich stundenweise arbeiten. Sie fangen beispielsweise mit 3 Stunden täglicher Arbeitszeit an, diese wird dann über einen mehrwöchigen Zeitraum allmählich gesteigert, bis Sie wieder bei Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit angekommen sind. Damit wird dem Mitarbeiter die Rückführung in den Arbeitsprozess enorm erleichtert und man kann sich ganz langsam wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Sollte es Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber geben, wenn Sie eine solche Wiedereingliederung wahrnehmen möchten, dann ist ein Anwalt für Wiedereingliederung hier der richtige und kompetente Ansprechpartner. Er wird den Kontakt aufnehmen zu Ihrem Arbeitgeber, mit der Krankenkasse und den behandelnden Ärzten Rücksprache halten und Sie dabei unterstützen, eine Wiedereingliederungsphase durchzusetzen. Der Anwalt für Wiedereingliederung verfügt über die erforderliche Erfahrung und die notwendige Kompetenz. Er spricht die richtigen Stellen an und arbeitet mit schlagkräftigen Argumenten um für Sie die Durchführung einer Wiedereingliederung zu erreichen. Durch sein fachliches Wissen ist es ihm möglich, mit den zuständigen Stellen wie auch dem Arbeitgeber entsprechende Gespräche zu führen und diese von der Notwendigkeit einer Wiedereingliederung zu überzeugen. Auf jeden Fall sollten Sie sich von einem kompetenten Juristen helfen lassen, wenn Sie sich in so einer Situation befinden und die Möglichkeit einer Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess für sich in Anspruch nehmen möchten.