Infos zum Rechtsanwalt für Bergrecht
Das Bergrecht fasst sämtliche rechtliche Bestimmungen zusammen, die sich mit Bodenschätzen sowie dem Bergbau befassen. In Deutschland hat sich das Bergrecht aus dem mittelalterlichen Gewohnheitsrecht entwickelt. Gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG unterliegt das Bergrecht der konkurrierenden Gesetzgebung. Das Bundesberggesetz hat sich als zentrale Rechtsnorm etabliert. Es wurde 1982 für den westdeutschen Bereich und 1990 auch für die östlichen Bereiche maßgebend. Es beruht auf dem Prinzip der Bergfreiheit. Diese bezeichnet das Recht jedermans, bestimmte Bodenschätze zu suchen und abzubauen. Der gesamte Vorgang unterliegt gemäß der Vorschriften der Amtsaufsicht.
Die Bergfreiheit ist unabhängig von Grundeigentum. Das bedeutet konkret, dass alle bergfreien Bodenschätze dem Grundeigentum entzogen sind. Hiezu gehören unter anderem verschiedene Metalle, Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze, Fluss- und Schwerspat u.v.m. Dies hat zur Folge, dass dem Grundeigentümer lediglich die grundeigenen Bodenschätze zustehen. Hierbei handelt es sich um Sand, Kies, Gips, Ton, Dachschiefer und ähnliches. Die bergfreien Bodenschätze sind jedoch nicht „herrenlos“. Denn das Recht auf ihren Abbau kann durch ein staatlich kontrolliertes Verleihverfahren erworben werden. Auch wenn das Gesetz dem Bund keinerlei direktes Bergwerkseigentum zuspricht, besteht dennoch ein Vorrang der Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen gegenüber anderen hoch angesiedelten Interessen des Gemeinwohls. Die sogenannten Massenrohstoffe wie Sand und Kies fallen nicht unter das Bergrecht. Solange sie nicht im Tiefbau abgebaut werden, fallen sie unter das Abgrabungsrecht.
Das Bundesberggesetz regelt unter anderem auftretende Konflikte zwischen Grundeigentümern und dem Inhaber einer Bergbauberechtigung. Darunter fallen auch Entschädigungszahlungen, die im Falle einer Enteignung zugunsten des Bergbauunternehmens entstehen. Ebenfalls hat das zuständige Bergbauunternehmen für eventuelle Schäden zu haften.
In Gebieten, in denen großräumig Bergbau betrieben wird, kommt es verständlicherweise immer wieder zu Konflikten zwischen Grundeigentümern, Anwohnern und den Abbauunternehmen. Da es sich um ein sehr empfindliches Recht handelt, das unter anderem starke Emotionen hervorrufen kann, ist es eine sinnvolle Entscheidung, sich von einem Rechtsanwalt für Bergrecht über die aktuelle rechtliche Situation informieren zu lassen. In einer Anwaltskanzlei für Bergrecht sind beide Parteien gut aufgehoben. Zum einen kann sich der Unternehmer sicher sein, dass seine Interessen optimal vertreten werden. Zum anderen werden auch die Sichtweisen der Grundstückseigner und Bewohner der geplanten Abbaufläche in ihren Argumenten rechtlich gestärkt. Nur in wenigen Fällen ist hier eine außergerichtliche Einigung möglich. Daher wird der Anwalt für Bergrecht seinen Klienten auch vor Gericht kompetent vertreten. Bereits im Vorwege eines geplanten Abbaugebietes kann der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin für Bergrecht die Anwohner über das Vorhaben und den rechtlichen Status aufklären und beraten.