Infos zum Rechtsanwalt für Wertpapierhandelsrecht
Der Wertpapierhandel wird in Deutschland durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Seine besondere Aufgabe liegt darin, die Dienstleistungsunternehmen, die mit Wertpapieren aller Art handeln, zu überwachen. Auch die Kontrolle von Finanztermingeschäften sowie der Schutz der Kunden unterliegen diesem Gesetz.
Die Stimmrechtsermittlung ist einer der wichtigsten Bestandteile des Gesetzes gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG. Es handelt sich hierbei um die Bekanntgabe der Anzahl von Stimmrechten in einem Unternehmen. Sie werden anhand von ausgegebenen Aktien gezählt. Das Stimmrecht berechtigt den Inhaber, auf der Hauptversammlung der AG abzustimmen. Die Stimmrechtsermittlung ist wichtig für die Melde- und Veröffentlichungspflichten der Aktienbesitzern. Wird diese Pflicht verletzt, können immense Schadenersatzansprüche gestellt werden. Die hierfür erforderlichen Angaben werden durch § 37i WpHG sowie die Anzeige durch § 37 m WpHG kontrolliert. Sie werden in der Marktzugangsverordnung festgehalten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige Kontrollinstanz für den deutschen Wertpapierhandel. Gemäß dem WpHG sind Insidergeschäfte verboten und gelten als Offizialdelikte. Diese werden in Deutschland von der Staatsanwaltschaft geahndet. Bereits Verdachtsfälle sind der BaFin zu melden. Diese wird dann die entsprechenden Schritte einleiten, um den Verdachtsfall zu untersuchen und gegebenenfalls Meldung bei der Staatsanwaltschaft machen. Auf Delikte mit Insidergeschäften kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Auch eine Geldstrafe ist möglich. Aufgrund dessen gehört das WpHG zum Nebenstrafrecht.
Durch das WpHG sind die Dienstleistungsunternehmen, die mit Wertpapieren handeln, dazu verpflichtet, ihre Kunden eingehend über die geplante Anlage anlegergerecht zu informieren. Dies bedeutet auch, dass der Dienstleister umfassende Informationen über den Anleger, seine Beweggründe zur Anlage, Risikobereitschaft und bisherige Erfahrungen zu dokumentieren hat. Dies wird durch § 34 d WpHG vorgegeben.
Gerne möchte jeder sein Geld in einer sicheren Anlage wissen. Jedoch ist es gerade für Kleinanleger eine Vertrauenssache, sein Geld mit Hilfe eines Wertpapierhändlers gut angelegt zu wissen. Hierfür ist eine ausreichende Information über die Anlage selbst notwendig. Bleibt dieser Informationsfluss aus, so kann es zu Verlust oder Totalausfällen kommen. Zu Recht wird sich dieser Anleger an einen Rechtsanwalt für Wertpapierhandelsrecht wenden. Die Rechtsanwaltskanzlei für Wertpapierhandelsrecht wird anhand der Aktenlage den tatsächlichen Sachverhalt prüfen. Als Kontaktperson wird der Anwalt oder Anwältin für Wertpapierhandelsrecht den Dienstleister auf seine vergessenen Pflichten aufmerksam machen. Eine Entschädigung bzw. ein anderweitiger, akzeptabler Ausgleich ist erforderlich. In den meisten Fällen ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich. Daher ist der Gerichtsgang vorprogrammiert. Delikte, die sich um Wertpapiere, Wertpapierhandel und ähnliches drehen, werden vor dem zuständigen Finanzgericht verhandelt.