Infos zum Rechtsanwalt für Heimrecht
Das Heimrecht findet Gültigkeit bei allen Heimen Deutschlands, die ältere und pflegebedürftige, aber auch behinderte Menschen aufnehmen. Das Heimrecht ging 2006 vom Bund auf die Länder über. Dennoch fand das bundesweite Heimrecht solange Fortbestand, bis in dem entsprechenden Bundesland ein eigenes Heimrecht verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde. Jedoch haben einige das Bundesheimrecht übernommen, sodass es zum Teil nach wie vor Gültigkeit findet.
Die Hauptaufgabe des Heimrechtes ist der Schutz der Heimbewohner. Es findet Gültigkeit für Personen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit nach Erreichen der Volljährigkeit einer Heimpflege bedürfen. Andere Personenkreise, wie etwa Obdachlose, fallen nicht unter dieses Recht, auch wenn sie zeitweilig aufgenommen werden. Unter anderem enthält das Heimrecht klare Vorgabe hinsichtlich der Heimverträge. Es werden hierzu Vorgaben gemacht, die unabdingbar sind, etwa die Schriftform und die Kündigungsfristen. Des Weiteren finden sich weitere Rechtsverordnung darin wieder, die den Mindeststandard vom Heimen regeln. Hierzu gehören die Heimpersonalverordnung, die Heimmindestbauverordnung sowie die Heimmitwirkungsverordnung. Kontrolliert werden die Heime von der Heimaufsicht. Ihr obliegt es ebenfalls, etwaige Missstände zu beseitigen. Auch ist es ihre Aufgabe, ein Heim unter gegebenen Umständen zu schließen oder Beschäftigungsverbote zu verhängen. In welcher Behörde die Heimaufsicht untergebracht ist, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Oft handelt es sich um das Versorgungsamt oder das Landesamt für Soziales und Familie.
Zu der Unterbringung im Heim gehören auch die Verpflegung sowie die Gewährleistung medizinischer Versorgung der Heimbewohner. Selbstverständlich ist die Unterbringung adäquat zu organisieren, also alters- bzw. behindertengerecht zu gestalten. Die zu gewährleistende Betreuung ist nicht mit der rechtlichen Betreuung zu verwechseln.
Gemäß Heimgesetz ist die Gestaltung des Heimaufenthaltes menschenwürdig und korrekt zu gewährleisten. Leider kommt es diesbezüglich immer wieder zu Problemen. Auch ist es nicht in jedem Bundesland ohne Schwierigkeiten möglich, einen bezahlbaren Heimplatz zu finden. Genau hier ist der häufigste Beschwerdepunkt, wenn ein Klient Hilfe bei einem Rechtsanwalt für Heimrecht sucht. Jedoch ist das Recht auf einen Heimplatz nicht gesetzlich verankert. Somit kann der Anwalt für Heimrecht in diesem Punkt nur vermittelnd eingreifen. Jedoch sind klare Vorgaben gesetzt, was die Betreuung und Unterbringung im Heim selber anbelangt. Somit kann bei ungenügender Fürsorge von Seiten des Heimes her, eine entsprechende rechtliche Verfügung durch die Rechtsanwaltskanzlei für Heimrecht verfügt werden. In den meisten Bundesländern würde eine Heimrechtsangelegenheit vor dem Sozial- oder Familiengericht verhandelt werden. Dies ist für gewöhnlich im zuständigen Amtsgericht zu finden. Auch wenn die Aussichten auf einen positiven Rechtsspruch sehr groß sind, ist die Umsetzung, die das Heim eigenständig durchführen muss, nicht immer einfach und vollständig durchzuführen. Eine Problematik, zu welcher der Anwalt oder die Anwältin für Heimrecht Unterstützung anbieten kann.