Infos zum Rechtsanwalt für Wechsel- und Scheckrecht
Was ist ein Wechsel? Hierbei handelt es sich um ein Wertpapier. Dies enthält eine konkrete Zahlungszusage des Ausstellers an den Bezogenen oder einen Dritten zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Ein akzeptierter Wechsel ist ein sogenanntes Akzept. Der Wechsel gehört zur Gruppe der Urkunden und wird „geborenes Orderpapier“ genannt. Es kann nur per Indossament übertragen werden. Alle Rechte, die aus dem Wechsel entstehen, können gegen die materielle Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden.
Was ist ein Scheck? Auch der Scheck ist ein Wertpapier. Jedoch enthält er eine konkrete Zahlungsanweisung eines Kunden von einem Kreditinstitut an diese Bank, einem Dritten gegen Vorlage dieses Dokuments eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein konkreter Zeitpunkt ist hierfür nicht vorgesehen. Die Zahlung kann ausschließlich auf das Bankkonto des Begünstigten erfolgen. Wie der Wechsel handelt es sich hierbei um eine Urkunde, ein „geborenes Orderpapier“, das lediglich per Indossament übertragen werden kann. Der Scheck ist ein Dokument, das ausschließlich dem Zahlungsverkehr dient. Er hat keinerlei Kreditfunktion, wie der Wechsel es vorweisen kann. Zudem kann die Bank die Einlösung eines Schecks verweigern. Der Wechsel wird immer eingelöst.
Als rechtliche Grundlage dient das deutsche Scheckgesetz von 1933. Folgende Bestandteile sind zwingend auf einem Scheck zu vermerken:
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Das Wort „Scheck“ muss voll ausgeschrieben auf dieser Urkunde erscheinen.
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Name des bezogenen Kreditinstitutes
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Der zu zahlende Geldbetrag, als Zahl
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Der zu zahlende Geldbetrag, ausgeschrieben
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Konkrete Anweisung, eine bestimmte Geldsumme auszuzahlen.
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Datum des Ausstellungstages
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Ort der Scheckausstellung
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Unterschrift des Ausstellers
Daher ist ein sogenannter Blankoscheck kein Scheck im bankrechtlichen Sinne und somit erst nach Eintragen des Betrages gültig.
Für die Verwendung von Schecks bestehen klare Regeln. Diese kümmern sich nicht nur um die Ausstellung und der dabei notwendigen Angaben. Auch das Einlösen eines Schecks, aber auch eines Wechsels, ist mit gewissen Vorschriften gekoppelt. Wird versucht diese zu übergehen, kann es zu einem Konflikt zwischen der bezogenen Bank und dem Vorlageberechtigten kommen. So sind beispielweise Vorlagefristen einzuhalten. Sind diese abgelaufen, kann die Bank das Einlösen des Schecks verweigern. In diesen Fällen gilt es, mit dem Rechtsanwalt für Wechsel- und Scheckrecht herauszufinden, wie und ob man doch noch an sein Geld kommen kann. Hierzu sind Verhandlungen mit der bezogenen Bank oder aber mit dem Gläubiger selber notwendig. Für gewöhnlich lassen sich diese Fälle mit der Unterstützung eines kompetenten Anwalts oder Anwältin für Wechsel- und Scheckrecht schnell und vor allem außergerichtlich regeln.