Infos zum Rechtsanwalt für Pflegeversicherung
Die Sozialversicherung ist in Deutschland seit 1995 ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ist zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden, eingerichtet worden. Die gesetzlichen Vorgaben sind im SGB XI zu finden. Zusätzlich bestehen Vorschriften für Menschen, die privat krankenversichert sind. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Betroffen sind alle Personen, die über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung versichert sind. Denn die Krankenversicherung ist eine Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Dieser gehören zusätzlich noch die gesetzliche Kranken-, Arbeits-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung wird von den Krankversicherern angeboten, egal ob gesetzlich oder privat.
Anspruch auf Zahlungen aus der Pflegeversicherung hat jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Hierzu ist eine Antragstellung notwendig. Handelt es sich um Minderjährige, so sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter bzw. ein gesetzlicher Vormund und übernehmen die Beantragung. Jeder Volljährige ist ebenfalls berechtigt, einen Bevollmächtigten mit seinen Aufgaben zu betrauen. Grundsätzlich gilt, dass die Pflegekasse innerhalb von 5 Wochen über den Antrag zu entscheiden hat. Der Bescheid ist dem Antragsteller in schriftlicher Form zuzustellen. Kommt es zu Fristüberschreitungen, so stehen dem Antragsteller pro zusätzlicher Woche € 70,00 Schadensausgleich zu. Beim Erstantrag entsteht keine rückwirkende Zahlung. Jedoch kann es dazu kommen, wenn die Pflegestufe neu eingestuft wird. Jede Zahlungszusage ist befristet. Sowohl das Ende der Gültigkeit als auch die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt ein neuerlicher Antrag einzureichen ist, muss in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Durch Mitarbeiter des medizinischen Dienstes wird ein unabhängiges Gutachten vom Patienten erstellt, auf dessen Grundlage über den Fall entschieden wird.
Was sich oberflächlich als einfache Angelegenheit darstellt, erweist sich nicht bei jedem Antrag als solches. Neben offensichtlichen Fehlern in der Antragsstellung kann es auch zu Fehlbeurteilungen durch den medizinischen Dienst kommen. Nicht immer reicht in diesem Fall eine schriftliche Beschwerde aus, die eine erneute Untersuchung nach sich ziehen sollte. Daher ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Pflegeversicherung notwendig, um zu seinem Recht zu kommen. Der Anwalt für Pflegeversicherung wird mit seinen Möglichkeiten oftmals zu einer Beschleunigung einer neuerlichen Untersuchung verhelfen können. Da er grundsätzlich die aktuelle Rechtssprechung seines Rechtsgebietes verfolgt, wird er dieses Wissen ebenfalls ins seine Arbeit einfließen lassen. Denn für gewöhnlich ist es dem Antragsteller weder möglich, über dieses Wissen zu verfügen, noch ist er in den meisten Fällen in der Lage, eigenständig um sein Recht zu kämpfen. Kommt es zum Gerichtstermin, ist es der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin für Pflegeversicherung, der bzw. die während der Verhandlung für den abgewiesenen Antragsteller spricht. Doch in den meisten Fällen kann eine derartige Beschwerde außergerichtlich beigelegt werden.