Infos zum Rechtsanwalt für Versicherungsaufsichtsrecht
Die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen wird Versicherungsaufsicht genannt. Sie ist Bestandteil der Finanzmarktaufsicht. In Deutschland wird die Versicherungsaufsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie den Landesaufsichtsbehörden durchgeführt. Als Grundlage für die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen durch die BaFin und die Landesaufsichtsbehörden dient das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Durch das VAG wird die staatliche Beaufsichtigung der Versicherer und Pensionsfonds geregelt. Es werden alle Marktteilnehmer involviert, die Versicherungs- oder Pensionsfondsgeschäfte durchführen. Unter anderem enthält es Vorgaben über die Aufnahme eines solchen Geschäftes bzw. dessen Fortführung. Von großer Bedeutung sind die Vorschriften, welche die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge sowie den Schutz des Kunden gewährleisten. Auch die Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, ausländischen Niederlassungen und Beteiligungen werden durch das VAG geregelt. Für Sozialversicherungsunternehmen gelten diese Regelungen nicht.
Der Grund zur Aufsicht durch die BaFin und die Landesaufsichtsbehörden, aber auch der Regulierung der Wirtschaft, liegt in der sozialen Verantwortung. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Versicherungswirtschaft geworfen, da diese von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit eines jeden einzelnen Bürgers ist. Zudem führt ihre Komplexität zu einem verstärkten Schutzbedürfnis. Die Belange aller Kunden der Versicherungswirtschaft werden zusammengefasst betrachtet. Über die Gesamtheit aller Versicherungsverträge werden Möglichkeiten eines staatlichen Eingriffs erfasst.
Um ein Versicherungsunternehmen führen zu können, bedarf es der Genehmigung durch die Aufsichtbehörde. Andere Geschäfte dürfen durch ein Versicherungsunternehmen nicht durchgeführt werden. Grundsätzlich ist ein Geschäftsplan bei der Beantragung einzureichen, der die Seriosität des Bewerbers unterstreicht. Des Weiteren finden sich im VAG Rechtsnormen hinsichtlich von Strafen und Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften durch das VAG.
Die Versicherungswirtschaft umfasst einen großen Markt. Die Zahl der verschiedenen Versicherungsarten ist groß, ebenso das dazugehörige Klientel. Dennoch kommen nicht alle Versicherer ihren Pflichten gemäß des VAG nach. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Geschäftsbeziehung mit einem Versicherer noch auf einer stabilen Basis beruht, sollte sich bei einem Rechtsanwalt für Versicherungsaufsichtsrecht informieren lassen. Der Anwalt bzw. die Anwältin für Versicherungsaufsichtsrecht kann anhand der Verbindung zwischen Klient und Versicherer feststellen, ob ein Missstand vorhanden ist. Ebenso ist es dem Anwalt für Versicherungsaufsichtsrecht aufgrund seiner umfangreichen, intensiven Ausbildung möglich, einen Lösungsansatz zu finden. In vielen Fällen kann bereits ein anwaltliches Schreiben ausreichend Nachdruck vermitteln, um die Angelegenheit zur Zufriedenheit aller zu klären. Ist dies nicht möglich, so kann ein Verfahren bei dem zuständigen Finanzgericht beantragt werden. Generell sollte bei der Auswahl einer Anwaltskanzlei für Versicherungsaufsichtsrecht darauf geachtet werden, dass eine Vertrauensbasis gegeben ist. Sie bildet die Basis für eine produktive Zusammenarbeit.