Infos zum Rechtsanwalt für Rundfunkrecht
Das Medienrecht besteht aus vielen Teilbereichen. Einer davon ist das Rundfunkrecht. Es regelt die rechtlichen Bedingungen der Rundfunkveranstaltung. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit, Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 Satz 2, ist die Grundlage hierfür. Des Weiteren finden sich sogenannte einfachgesetzliche Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, den Landesrundfunkgesetzen sowie den Landesmedien. Die Gesetzgebung liegt für das Rundfunkrecht generell bei den Bundesländern. Der Bund hat lediglich die gesetzgebende Kompetenz hinsichtlich der Übertragungstechnik ab Studioausgang.
Das Rundfunkrecht ist zweigeteilt, einerseits in die öffentlich-rechtlichen Sender, andererseits in die des privaten Rundfunks. Die grundlegenden Urteile wurden hierfür vom Bundesverfassungsgericht gefällt, um die Rundfunkfreiheit zu untermauern. Dem Gesetzgeber wird die Sicherung einer positiven Ordnung auferlegt. Dies hat per gesetzlicher Verordnung zu geschehen. So ist etwa für eine Meinungsvielfalt zu sorgen. Diese und andere Anforderungen werden an die entsprechende Einrichtung gestellt. Gemäß eines Urteilspruchs haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für eine gesicherte Grundversorgung zu sorgen. Somit tragen sie eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Meinungsbildung, der Weiterbildung, des kulturellen Auftrages und natürlich der Unterhaltung, die jedem zusteht.
In den Paragraphen 1- 10 des Rundfunkstaatsvertrages werden allgemeine Verordnungen aufgelistet, die für Rundfunkveranstaltungen jeglicher Art gelten. Es ist hierbei unerheblich, ob es sich um eine öffentlich-rechtlich oder um eine privat-rechtliche Sendeanstalt handelt. Aufgrund des Jugendschutzes dürfen Sendungen mit bestimmten Themenbereichen erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden. Doch auch andere Inhalte, die als fragwürdig oder gewaltverherrlichend erscheinen, können ohne große Begründung aus dem Programm genommen werden. Hierzu gehören unter anderem kriegsverherrlichende Inhalte, sexistische und pornographische, sowie solche, die gegen die positive Entwicklung von Jugendlichen und Kindern verstoßen. Gerade in den privaten Einrichtungen liegt ein großes Augenmerk auf der Werbung. Daher ist auf eine korrekte Auswahl zu achten.
Wenn ein Rundfunksender hinsichtlich seiner Beiträge, aber auch seiner Werbekunden nicht ausreichende Achtsamkeit walten lässt, kann es schnell zu Interessenskonflikten kommen. Denn der Rundfunkstaatsvertrag gibt klare Anordnungen darüber, welche Inhalte erlaubt oder verboten sind. Kommt es zu einer Überschreitung, ist der erste Ansprechpartner der Sender. So gilt es für den Rechtsanwalt für Rundfunkrecht nicht nur, den Schaden für den Sender zu begrenzen. Auch ist es die Aufgabe des Anwalts oder der Anwältin für Rundfunkrecht, die Verantwortlichen des Werbekunden bzw. des Beitrages ausfindig zu machen. Ist dies geschehen, so ist der tatsächlich Verantwortliche rechtlich zu belangen. Doch auch die GEZ Beiträge, die vom Bürger zu zahlen sind, führen oft zu Problemen, sei es, dass nicht gezahlt oder nicht gar nicht erst angemeldet wird. Auch hier kann eine Anwaltskanzlei für Rundfunkrecht beratend und unterstützend tätig werden.