Infos zum Rechtsanwalt für Schul- und Hochschulrecht
Das Schul- und das Hochschulrecht sind zwei voneinander getrennte Rechtbereiche, die allerdings ineinander greifen. Das Schulrecht befasst sich mit allen Rechtsnormen, die sich mit der Schule befassen. Alle Rechte und Pflichten die Schule betreffend werden hier geregelt. Diese sind für Schüler, Lehrerschaft, aber auch für die Eltern, die Schulaufsicht und Schulträger bindend. Das Schulrecht findet seine Grundlagen in den Schulgesetzen der Bundesländer. Denn es wird per Landeshoheit erarbeitet und in Kraft gesetzt. Dies führt zu unterschiedlicher Handhabung diverser schulischer Belange in den Bundesländern. Jedoch stimmen sich die Kultusminister in der länderübergreifenden Kultusministerkonferenz über den groben Rahmen ab, sodass die Abweichungen letztlich nicht allzu groß sind. Das Schulrecht ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts und somit Bestandteil des öffentlichen Rechts.
Das Hochschulgesetz findet sich im Besonderen Verwaltungsrecht. Es beschäftigt sich mit allen Regelungen das Hochschulwesen betreffend. Hierfür wurde das Hochschulrahmengesetz ins Leben gerufen. Es findet bundesweit Anwendung. Die Landeshochschulgesetze der Bundesländer regeln die Belange der Hochschulen der Länder. Des Weiteren bestehen für jede Hochschule eigene Hochschulverfassungen, die sich speziell auf diese Einrichtung beziehen. Dies ist in der Hochschulautonomie begründet. Somit ist jede Hochschule in der Lage, ihre Belange weitestgehend zu bestimmen. Dies betrifft die Verwaltung als auch die Prüfungsordnung, aber auch das Berufungs- oder Einschreibungsverfahren.
Der Rechtsanwalt für Schul- und Hochschulrecht hat in der heutigen Zeit viel zu tun. Denn immer mehr Eltern, aber auch Studierende sind bereit, ihre Rechte dieses Rechtsgebiet betreffend auch per Gerichtsbeschluss durchzusetzen. Dies beginnt bei vermeintlich ungerechter Benotung / Beurteilung und endet bei einem ausgesprochen Schulverweis aufgrund von schwerem Fehlverhalten des Schülers. Der Anwalt für Schul- und Hochschulrecht klärt den Klienten nach Sichtung der Aktenlage darüber auf, ob aus rechtlicher Sicht ein Vorgehen möglich ist und wie dies aussehen kann. So wird der Anwalt oder die Rechtsanwältin für Schul- und Hochschulrecht gerade bei Benotungsfragen zunächst mit Hilfe einer Mediation versuchen, die Situation zu klären. Hierzu werden neben der betroffenen Familie auch die betroffenen Lehrer und der Schuldirektor hinzugezogen. In schwerwiegenden Fällen kann die Angelegenheit tatsächlich bis ins Gericht getragen werden. Ähnliche Schwierigkeiten können von Seiten der Hochschulschüler oder -lehrer an einen Rechtsanwalt für Schul- und Hochschulrecht herangetragen werden. In diesem Fall kann er mittels Studienberatung dem Studierenden auf seinem Weg durch die Studienzeit unterstützend zur Seite stehen.