Infos zum Rechtsanwalt für Verbandsrecht
Was ist ein Verband? Hierunter versteht man einen Zusammenschluss von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder Körperschaften (juristische Personen). Es besteht ein freiwilliger Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinschaftlicher Ziele. Im Normalfall liegt dem Verband eine Satzung zugrunde, die eine feste Organisationsstruktur festlegt. Die Interessen der einzelnen Mitglieder werden gebündelt, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Verbände sind in allen Gesellschaftsbereichen aktiv zu finden.
Tritt ein Verband überregional auf, so ist für gewöhnlich eine regionale Organisationsgliederung vorhanden. Diese werden dann meist in einem sogenannten Bundesverband als oberstes Gremium zusammengefasst. So bestehen in Deutschland oft kommunale und kreisbedingte Zusammenschlüsse, ebenso wie Landes- und Bundesverbände. Ebenso ist eine Unterteilung in Untergruppen möglich. So wird der Bundessportverband in disziplinspezifische Unterverbände aufgeteilt. Diese wiederum werden in regionale Gruppen unterteilt. Man spricht in diesem Fall von einem sogenannten Dachverband, der alle Untersparten zusammenfasst.
Bei einem Verband kann es sich neben einem Zusammenschluss von privaten Interessensvertretern auch um wirtschaftliche Zusammenschlüsse handeln. So können viele Berufszweige über einen überregionalen Verband verfügen. Ebenso wie im privaten Bereich handelt es sich um die Vertretung der Interessen aller Mitglieder. Gerade im wirtschaftlichen Feld haben sich Verbände als gutes Mittel erwiesen, alle Kräfte zum Erreichen des gesetzten Zieles zusammenzufassen. Dem einen oder anderen Wirtschaftszweig haben die Verbände zu einer einflussreichen Lobby verholfen. Die wirtschaftlichen Erfolge folgten entsprechend.
Auch Parteien sind genau genommen Verbände. Regionale Gruppen strukturieren sich im Landesverband. Diese wiederum organisieren sich über den Bundesverband. Nur durch die Zusammenfassung sämtlicher Ressourcen ist die Effektivität der großen Parteien zu erklären.
Alle Verbände haben sich hinsichtlich ihres Aufbaus an konkrete Vorgaben zu halten. Sie müssen eine Satzung vorweisen können und unter bestimmten Bedingungen ins Leben gerufen worden sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Fortbestand angezweifelt werden. Bereits vor der Gründung eines Verbandes kann diesbezüglich Klarheit geschaffen werden. Ein Rechtsanwalt für Verbandsrecht klärt den Mandanten über die Notwendigkeiten auf, die bei einer Neugründung zu beachten sind. Hierzu gehören beispielsweise die notwendige Satzung sowie die Mindestanzahl der Gründungsmitglieder. In der Satzung wird unter anderem das gemeinsame Ziel festgelegt. Ebenso sind die Aufgaben des Vorstandes konkret zu benennen. Der Anwalt bzw. Anwältin für Verbandsrecht steht zusätzlich zur Verfügung, wenn es innerhalb des Verbandes oder mit anderen Verbänden Konflikte gibt. Diese können vielfältiger Art sein, abhängig von dem Fachbereich. Für eine Rechtsanwaltskanzlei für Verbandsrecht sind sowohl regionale als auch überregionale Absprachen innerhalb der Verbandsstruktur wichtig, um gemeinsam mit dem Klienten den besten Lösungsweg beschreiten zu können.