Infos zum Rechtsanwalt für Fischereirecht
Das Fischereirecht ist die Zusammenfassung verschiedener Rechtsnormen, die sich mit der Fischerei befassen. Zum einen gibt es die Normen die Seefischerei betreffend. Zum anderen sind Rechtsnormen vorhanden, die sich ausschließlich mit der Binnenfischerei befassen.
Das Seefischereirecht wird nicht nur durch deutsche Rechtsnormen geprägt. Aufgrund internationaler Gewässer sind auch entsprechende internationale Abkommen und Gesetze, aber auch konkrete Fischereigesetze verschiedener Staaten zu beachten. In Deutschland wirkt das Seefischereigesetz. Es regelt die gewerbsmäßige Fischerei auf See. Ein spezielles Augenmerk hat es auf die Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee. Auf die Aufgaben und Zuständigkeiten hinsichtlich der behördlichen Überwachung werden hierin geregelt. Sowohl die Vorgaben internationaler Abkommen als auch EU-Vorschriften sind in diesem Gesetz umzusetzen. Verbots-, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände werden ebenso konkretisiert wie die zu erwartenden Strafen, die diese nach sich ziehen.
Das Binnenfischereirecht ist Landesangelegenheit. Daher kann es unterschiedlichen Regelungen eines Tatbestandes in den verschiedenen Bundesländern kommen. Zu den Binnengewässern gehören neben Seen auch Flüsse, Teichwirtschaften und Aquakulturen.
Generell ist das Fischereirecht als subjektives Recht zu verstehen. Dies liegt an der Tatsache, dass dieses Recht beim Eigentümer des Gewässers liegt. Dies kann einerseits das Bundesland sein, in dem es sich befindet, aber auch ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grund das Gewässer zu finden ist. Dieser kann das Recht weiterreichen bzw. veräußern. Der Begriff Koppelfischerei steht für Gewässer, an denen das eigentliche Fischereirecht auf mehrere / viele Menschen vergeben wurde. Dies kann beispielsweise durch Ausstellung von Gewässerscheinen geschehen.
Vielen Bürgern ist es nicht bewusst, dass man, um in einem Binnengewässer angeln zu dürfen, entweder einen Angelschein oder einen Gewässerschein sein Eigen nennen muss. Anderenfalls macht man sich strafbar. Kommt es für gewöhnlich beim ersten Vergehen meist nur zu einer Verwarnung, wird ein wiederholtes, unerlaubtes Angeln als Wilderei bezeichnet, was wiederum eine ernst zu nehmende Straftat ist. Wurde jemand dieser Straftat bezichtigt, ist es ein guter Rat, sich einen Rechtsanwalt für Fischereirecht zu suchen. Der Anwalt für Fischereirecht führt zunächst eine umfassende Aufklärung über die Angelrechte und das unerlaubte Fischen bzw. solches ohne Angelschein durch. Der Anwalt oder die Anwältin für Fischereirecht wird auch gerne die Korrespondenz zur Klärung der Angelegenheit übernehmen. Ein eventuelles Bußgeld sollte jedoch eingeplant werden. Auch gewerbliche Fischereibetriebe können in Konflikte geraten, etwa wenn ihre Fischhaltung bzw. die Ausführung ihre Pflichten, die sie mit der Gewerblichkeit auf sich nehmen, nicht eingehalten werden. Ein Bestandteil des Fischereigesetzes ist unter anderem der Schutz gegen Überfischung, sowohl im Binnengewässer wie auch auf See. Bei offensichtlichen Zuwiderhandlungen schalten sich die Behörden ein.