Infos zum Rechtsanwalt für Vermögensgesetz
Das Vermögensgesetz befasst sich mit allen vermögensrechtlichen Fragen, die infolge der deutschen Wiedervereinigung aufgetreten sind. Die rechtliche Grundlage für die Beantwortung dieser Fragen bildet das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen. Es wurde 1990 in Kraft gesetzt. Als bundesweite Aufsichtsbehörde steht das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung. Entsprechend ist das Finanzgericht für etwaige Gerichtsverhandlungen zuständig.
Folgende Regelungen werden im Allgemeinen Teil festgelegt:
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Enteignungen, die aufgrund von besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 – 1949 vorgenommen worden sind, sind nicht mehr rückgängig zu machen.
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Treuhandverwaltungen oder andere Verwaltungsmaßnahmen, die Verfügungsgewalt über Grundeigentum, Gewerbebetriebe oder sonstigem Vermögen erhalten haben, sind vollständig aufzuheben.
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Unter Berücksichtigung der beiden oberen Punkte ist enteignetes Grundvermögen an den ehemaligen Eigentümer bzw. seine Erben zurückzugeben. Als Grundlage hierzu dient der Artikel 41 II des Einigungsvertrages, der eine Rückgabe vor eine Entschädigung stellt. Ist das Grundstück oder das Vermögen jedoch an eine investitionsabhängige Unternehmung gebunden, beispielsweise als Unternehmensstätte mit erhaltungswürdigen Arbeitsplätzen oder einer förderungswürdigen Unternehmung, so ist dieses Unternehmen zu sichern. Als Folge greift die Entschädigungsregelung. Dies kann entweder durch einen angemessenen Geldbetrag oder durch die Übertragung eines Grundstückes / Grundvermögens des gleichen Wertes geschehen. In diesem Fall gilt das Entschädigungsgesetz als Rechtsgrundlage. Es liegt im Ermessen des ehemaligen Besitzers, ob er bei nicht möglicher Rückgabe eine Entschädigung verlangt. Sie ist gesondert zu beantragen.
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Der Antrag auf Rückgabe ist beim zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zu stellen. Diese befinden sich für gewöhnlich in der Kreis- bzw. Landesverwaltung. Dies kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Dort wird die Anfrage eingehend geprüft. Bei diesem Prüfungsverfahren hat der Antragsteller eine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet für ihn, dass die notwendigen Dokumente zum Nachweis des Eigentums von ihm zu erbringen sind.
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Seit dem 1.7.1993 können Anträge nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden.
Es ist nicht einfach, einen Antrag auf Rückgabe des enteigneten Eigentums zu stellen und seine Ansprüche problemlos geltend machen zu können. Der eindeutige Nachweis des Eigentums ist hierfür notwendig. Dies ist oft schwer zu bewerkstelligen, da Unterlagen sowohl innerhalb des Krieges als auch in der Folgezeit oftmals verschwunden sind oder vernichtet wurden. Der Rechtsanwalt für Vermögensgesetz hat daher verschiedene schwierige Aufgaben zu bewältigen: Zum einen muss der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin für Vermögensgesetz den Klienten eingehend über die bevorstehenden Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, aufklären. Zum anderen beginnt eine intensive Recherche nach Nachweisen über die Eigentumsverhältnisse des betreffenden Grundvermögens. Eine gute Zusammenarbeit mit den betreffenden Behörden ist für eine Anwaltskanzlei für Vermögensgesetz daher ein Muss.