Infos zum Rechtsanwalt für Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht gehört in den Bereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es beschäftigt sich mit den Rechtsnormen, die staatliche Einheiten zum Einwirken auf die Wirtschaft verpflichten bzw. berechtigen. Ebenso umfasst es Rechtsnormen, die zu einer Organisation der Einwirkung, Überwachung u.ä. nötig sind. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht darf nicht mit dem Wirtschaftsverfassungsrecht verwechselt werden. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst die gesetzlichen Rechtsnormen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Wirtschaftsverfassungsrecht hingegen sind Aussagen über das Wirtschaftsleben enthalten, die mit der Verfassung konform gehen. „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ wird somit als Oberbegriff verwendet.
Folgende Blickpunkte werden mit dem Wirtschaftsverwaltungsrecht abgedeckt:
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Verfassungsgrundlagen des Wirtschaftslebens
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Rechtsstellung und Aufgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank
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Organisation der Wirtschaftsverwaltung
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Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsaufsicht
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Subventionsrecht
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Gewerberecht
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Gaststättenrecht
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Handwerksrecht
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Verkehrsgewerberecht
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Immissionsschutzrecht
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Energiewirtschaftsrecht
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Das Recht der Öffentlichen Unternehmen
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Vergaberecht
In der heutigen Zeit werden vorwiegend Kartelle und Fusionen konkret überwacht. Auch der Wunsch nach einem Zusammenschluss zweier Unternehmen muss zunächst als gescheitert angesehen werden, solange die notwendigen Dokumente nicht beigebracht werden können. Diese und andere Streitigkeiten gehören definitiv zum Tagesgeschehen. Es gibt keinen Wirtschaftsbereich, in dem das Wirtschaftsverwaltungsrecht nicht präsent wäre.
In diesem Zusammenhang sollte auch das Wirtschaftsprivatrecht genannt werden. Dieser Rechtsbereich wird vorwiegend vom BGB und HGB abgedeckt. Es ist nicht zu übersehen, dass es auch Überschneidungen mit anderen wirtschaftlich orientierten Rechtsbereichen gibt: Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Markenrecht, u.a. Auch das Europäische Verbraucherschutzrecht fordert immer mehr Beachtung ein. Ebenso wird der Einfluss des Wirtschaftsstrafrechts auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht immer größer.
Der Anwalt für Wirtschaftsverwaltungsrecht hat ein großes Rechtsgebiet zu betreuen. Alle Rechtsbereiche, die sich mit der Wirtschaft befassen, greifen direkt ineinander. Aufgrund der Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen ist ein umfangreiches Wissen notwendig, damit der Anwalt oder Anwältin für Wirtschaftsverwaltungsrecht seine bzw. ihre Klienten optimal betreuen kann. Nicht nur Unternehmer, auch Kunden werden bei einer Anwaltskanzlei für Wirtschaftsverwaltungsrecht vorstellig, um Unterstützung in einer wirtschafts-verwaltungs-relevanten Angelegenheit zu finden. Hinsichtlich des Wirtschaftsverwaltungsrechts werden Rechtsanwälte für Wirtschaftsverwaltungsrecht von Klienten konsultiert, wenn z.B. die Gefahr einer Monopolbildung besteht. Dies zu überprüfen und zu recherchieren ist in diesem Fall das Hauptanliegen. Bereits der Verdacht muss der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Sie wird ihrerseits Überprüfungen unternehmen. Liegen konkrete Beweise bereits vor, kann der Fall sofort vor einem Wirtschaftsgericht zur Anhörung gebracht werden. Aus diesem Grund ist der Rechtsanwalt für Wirtschaftsverwaltungsrecht bereits dann der kompetente Ansprechpartner, wenn der Klient den Wunsch nach einer Zusammenlegung zweier oder mehr großer Unternehmen der gleichen Branche beabsichtigt. Wird durch ihn bereits im Vorwege geprüft, inwieweit diese einer Kartellbildung gleichkommt, desto besser kann der Mandant mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern und genau dies umgehen.