Infos zum Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht
Das Aufenthaltsrecht ist Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes und bildet die Grundlage sowohl für die Ein- und Ausreise sowie für den Aufenthalt ausländischer Personen in Deutschland. Das Aufenthaltsrecht wird durch die zuständigen Ausländerbehörden erteilt und ermöglicht ausländischen Personen den befristeten oder unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.
Das Aufenthaltsrecht ist gesetzlich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt, gilt jedoch nicht für
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EU-Bürger und deren Angehörige,
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Diplomaten,
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NATO-Angehörige.
Neben der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift sind weitere Rechtsgrundlagen in der Aufenthaltsverordnung, der Beschäftigungsverfahrensordnung, der Beschäftigungsverordnung sowie der Integrationsverordnung verankert. Primär sind die einzelnen Bundesländer für die Umsetzung der Vorschriften zuständig, insbesondere die jeweiligen Ausländerbehörden.
Es werden drei Aufenthaltsformen unterschieden:
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Das Visum ist generell bei erstmaliger Einreise nach Deutschland erforderlich und ermöglicht einen kurzfristigen Aufenthalt. Im Inland besteht die Möglichkeit, das Visum in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Auch die Umwandlung in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist möglich.
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Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird zu einem bestimmten Zweck erteilt, z.B. für einen Aufenthalt
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zum Zweck eines Schulbesuchs, einer Ausbildung oder eines Studiums,
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zum Zweck einer beruflichen Tätigkeit, wenn eine entsprechende Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 AufenthG vorliegt,
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aus asylrechtlichen Gründen (humanitär, völkerrechtlich, politisch),
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im Rahmen der Familienzusammenführung,
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aufgrund des Rechts als ehemaliger Deutscher oder auf Wiederkehr.
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Die befristete Aufenthaltserlaubnis kann auch für mehrere Zwecke erteilt werden.
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Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird ausländischen Personen erteilt, die seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen (z. B. gesicherter Lebensunterhalt, keine Vorstrafen, ausreichend deutsche Sprachkenntnisse) erfüllt werden.
Immer wieder kann es wegen Fristen, die versäumt wurden, oder Anträgen, die fehlerhaft ausgefüllt wurden, zu Problemen mit dem Aufenthaltsrecht kommen. Auch die Unkenntnis von möglichen Ausnahmeregelungen kann dazu führen, dass eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt oder verlängert wird. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass die betroffene Person das Land verlassen muss und nicht mehr zurückkehren kann. Ein Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht verfügt über die entsprechenden rechtlichen Fachkenntnisse und bildet sich regelmäßig fort, um auf den aktuellen Rechtsstand zu sein. Im Interesse seiner Mandanten setzt der Anwalt oder die Anwältin für Aufenthaltsrecht sich bei den zuständigen Ausländerbehörden dafür ein, dass diese eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Eine Rechtsanwaltskanzlei für Aufenthaltsrecht ist auch in der Lage, über die Voraussetzung für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu informieren und dieses für ihre Mandanten zu erwirken. Der Anwalt für Aufenthaltsrecht ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn seinen Mandanten eine Abschiebung droht und setzt sich auch im Namen des Mandanten mit den zuständigen Behörden auseinander, um dieses zu verhindern.