GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Franchise ist mittlerweile nahezu überall anzutreffen. Hierbei soll der Franchisenehmer Waren oder Dienstleistungen des Franchisegebers vertreiben. Der Franchisenehmer führe aber ein eigenes, unabhängiges Unternehmen und trage darüber hinaus dessen wirtschaftliches Risiko. Allerdings darf er dieses Unternehmen wohl, gegen Entrichtung einer Gebühr, unter dem einheitlichen Marktauftritt des meist bekannten Franchisegebers führen. Der Franchisegeber soll in diesem Zusammenhang nicht nur den ... weiter lesen