Infos zum Rechtsanwalt für Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung versteht sich als Teil der deutschen Sozialversicherung. Freischaffenden Künstlern und Publizisten wird somit der Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung geöffnet. Während Selbstständige für ihre Absicherung den vollen Beitrag zu erbringen haben, wird in die Künstlersozialversicherung nur der Arbeitnehmeranteil eingezahlt. Die Versicherungsveranlagung sowie die Beitragserhebung liegen in der Zuständigkeit der Künstlersozialkasse. Bei ihr handelt es sich um eine gesonderte Einrichtung, die in die Unfallkasse des Bundes eingegliedert ist. Sie arbeitet unselbstständig, aber dennoch haushalts- und vermögensunabhängig von der Unfallkasse des Bundes. Sitz beider Institutionen ist in Wilhelmshaven.
Wer darf sich als Künstler beizeichnen und in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden? Hierzu gehören alle Personen, die Musik oder darstellende Kunst schaffen oder lehren. Als Publizist gilt, wer Schriftsteller oder Journalist oder in anderer Weise publizistisch arbeitet oder dies lehrt. Ebenso gehören Übersetzer, Kritiker, wissenschaftliche Autoren sowie Fachleute der Öffentlichkeitsarbeit und der Werbung in diese Personengruppe. Ein wichtiger Aspekt ist, dass sie diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausüben und damit ihren Hauptverdienst bestreiten. Des Weiteren dürfen sie nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und nicht in irgendeiner Weise von der Versicherungspflicht befreit sein. Kunsthandwerker hingegen werden nicht aufgenommen. Dies wären Goldschmiede, Tätowierer oder Instrumentenbauer. Selbiges gilt für nebenberufliche Künstler. Träger der Künstlersozialversicherung sind die Krankenkassen und der Deutsche Rentenversicherungs- Bund. Da die Künstler nur eine Hälfte der Beiträge aufbringen müssen, wird die andere durch die „Verwerter“ als Künstlersozialabgabe umgelegt. Des Weiteren wird ein Zuschuss durch den Bund gezahlt.
Für den Rechtsanwalt für Künstlersozialversicherung sind verschiedenartige Anliegen seiner Klienten zu bearbeiten. Zum einen kann der Anwalt oder die Anwältin für Künstlersozialversicherung im Auftrage der Künstlersozialkasse Beiträge einfordern, falls es zum Zahlungsverzug kommt. Zum anderen ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Künstlersozialversicherung Vermittler zwischen der Künstlersozialkasse und ihren Mitgliedern. Wie auch bei üblichen Krankenversicherungen kommt es hinsichtlich der Leistungspflicht durch die Krankenkasse zu Unstimmigkeiten, wenn eine Maßnahme, ein Medikament, eine Anwendung nicht übernommen werden soll. Hier gilt es gemäß der Krankenakte des Versicherten gemeinsam eine möglichst optimale Lösung zu finden, um beide Parteien zufrieden zu stellen. Oft ist ein Verhandlungserfolg bereits durch eine ausführliche, gut recherchierte Mediation zu erreichen. Da dies gerade auf dem Sektor der Kranken- und Pflegeversicherung eine sehr emotionale Angelegenheit sein kann, ist Einfühlungsvermögen eine wichtige Fähigkeit des Anwalts für Künstlersozialversicherung.