Infos zum Rechtsanwalt für Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht ist als Teilbereich des Verkehrsrechts im deutschen Rechtssystem zu finden. Vorrangig werden das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht mit diesem Rechtsbereich abgedeckt. Die grundsätzlichen Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts sowie Sachenrechts finden für beide Rechtsbereiche ihre Gültigkeit. Es ist jedoch zu beachten, dass verkehrsrechtliche Spezifikationen zum Tragen kommen. Im erweiterten Sinne ist auch das Reiseverkehrsrecht in puncto Reisevertrag hier anzusiedeln.
Die Rechtsnormen des Schadensersatzrechts gemäß §§ 823 ff BGB finden ihre Anwendung mit Unterstützung einiger Sonderregelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie des VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Dadurch entsteht die besondere Situation, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalles Schadenersatzansprüche aus allen 3 Gesetzen erhalten kann. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, so sind die Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung als erstes zu prüfen.
Das Grundprinzip des deutschen Schadenersatzrechts ist die Verschuldenshaftung. Sie legt ein rechtswidriges und persönlich vorwerfbares Verhalten für einen Zwischenfall zugrunde. Diese Art der Haftung kann zu einem Ausgleich in unbegrenzter Höhe führen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, auf welcher Seite das tatsächliche Verschulden im Straßenverkehr gelegen hat. Es ist möglich, dass dieses nicht beim Kfz-Halter bzw. Fahrer des Fahrzeuges liegt. Neben der Verschuldenshaftung kommt innerhalb des Straßenverkehrs auch die Gefährdungshaftung zum Tragen. Dies bedeutet, dass auch dann ein Verschulden vorliegen kann, wenn die Gefahr von dem eigentlichen Betrieb des Kfz bzw. des Anhängers ausgeht.
Generell besteht für den durch einen Verkehrsunfall Geschädigten die Möglichkeit, gegen den Halter des Kfz (§ 7 StVG), den Fahrer (§ 18 Absatz 1 Satz 1 StVG) sowie direkt gegen die gegnerische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (§ 115 Absatz 1 VVG) Schadenersatzansprüche zu stellen.
Aufgrund der vielfältigen Grundlagen dieses Rechtsbereiches ist es für den Rechtsanwalt für Verkehrszivilrecht notwendig, in allen von ihnen sehr gut eingearbeitet zu sein. Die Anfragen der Klienten sind vielfältig. Zudem gilt es herauszufinden, wer im Einzelfall tatsächlich die Haftung übernimmt: Der Kfz-Halter, der Fahrer oder die Kfz-Haftpflichtversicherung der gegnerischen Partei. Dies ergibt sich aus der Aktenlage. Doch nicht immer sind die Beteiligten einsichtig und versuchen, sich die Übernahme gegenseitig zuzuschieben. Daher ist es wichtig, den genauen Tathergang zu ermitteln und mit diesen Fakten die Angelegenheit zu klären. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten der Haftungsübernahme ist ein Gerichtsgang für derartige Fälle keine Seltenheit. Sie werden vor dem Verkehrsgericht verhandelt. Da jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin für Verkehrszivilrecht der Fortbildungspflicht unterliegt, ist er bzw. sie grundsätzlich auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.