Infos zum Rechtsanwalt für Umwelthaftungsrecht
Das Umwelthaftungsrecht beruht auf dem Umwelthaftungsgesetz. Das Umwelthaftungsgesetz ist ein Bundesgesetz und findet somit im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit. Es ist im Januar 1991 in Kraft getreten und 2007 zuletzt geändert worden. Durch das Umwelthaftungsgesetz wird die verschuldensunabhängige Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen geregelt. Gemäß des Gesetzes ist der Inhaber einer Anlage verpflichtet, einem Geschädigten Schadenersatz zu zahlen, wenn dieser durch Umwelteinwirkungen durch die Anlage körperlich geschädigt wurde. Diese Art der Haftung ist als Gefährdungshaftung ausgelegt. Rechtswidrigkeit und Verschulden stehen hierbei außer Frage.
Die erfassten Anlagen sind vielschichtig und nicht aus einem Branchenbereich. So befinden sich unter anderem die nachfolgenden Anlagen auf der Liste: Geflügelzuchtbetriebe, Gießereien, Lackierereien, Kraftwerke, Abfallentsorgungsbetriebe und ähnliche Anlagen. Fragt man sich, wodurch ein Schaden entstehen kann, werden die folgenden Ursachen genannt: Stoffe, Erschütterung, Druck, Gas, Strahlen, Dämpfe, Wärme und andere Erscheinungen. Diese Ursachen können sich in Luft, Wasser oder im Boden verbreiten. Ist der Schaden jedoch durch Höhere Gewalt entstanden, so besteht keine Haftungspflicht. Diese entfällt auch, wenn ein Schaden bei Normalbetrieb der Anlage entsteht, dieser jedoch der Umwelt zumutbar oder aber unwesentlich ist. Die Ursachenfindung wurde erleichtert, um diese schneller zu finden. Dies ist jedoch nicht für den Normalbetrieb der Anlage anzuwenden. Jedoch bedeutet die Vereinfachung nicht, dass die Untersuchung des Schadens schnell und sorglos vorgenommen werden soll. Genau das Gegenteil ist der Fall. Jedoch liegt die Beweislast beim Geschädigten. Kommt es zu einer Entschädigungszahlung, so kann diese bis zum Höchstwert von € 85 Mio. klettern. Abhängig ist dies von der Art der Schädigung und deren Schweregrad. Je nachdem, welcher Schaden entstanden ist, kann es zu einer Überschneidung mit weiteren Rechtsbereichen kommen.
Das Wichtigste für einen Rechtsanwalt für Umwelthaftungsrecht ist nicht nur das Beherrschen der Materie. Bei Umweltschäden sind immer große Emotionen zugegen. Ein einfühlsamer, geduldiger Umgang mit dem Mandanten ist daher ein Muss! Da der Geschädigte mit Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei für Umwelthaftungsrecht die Beweislast zu führen hat, kann es im Verlauf einer Ermittlung und Fallklärung durchaus zu Verständnisschwierigkeiten von Seiten des Mandanten kommen. Die Aufgabe des Anwalts oder der Anwältin für Umwelthaftungsrecht ist es dann, nicht nur zwischen Mandant und Inhaber der Anlage, sondern auch zwischen den Vorstellungen des Klienten hinsichtlich des Falles und der Realität des Falles vermitteln zu müssen.