Infos zum Rechtsanwalt für Handelsvertreterrecht
Die §§ 82-92 HGB regeln die Rechtsverhältnisse von Handelsvertretern. Inhaltlich befassen sich diese Paragraphen mit Schutzbestimmungen für Handelsvertreter. Mit ihnen soll der schwächere Marktteilnehmer vor dem Stärkeren geschützt werden, ähnlich den Schutzbestimmungen für Mieter. Hauptsächlich kümmern sich die Handelsvertretergesetze um Bestimmungen über unentgeltliche Überlassung von Mustern, Inkassovergütungen, aber auch der Bucheinsicht des Vertreters beim Anbieter, Provisionszahlungen, besondere Rechte und Pflichten der Durchführung sowie letztendlich Kündigungs- und Ausgleichsregelungen bei einseitiger Beendigung der Handelsvertretung. In folgenden Paragraphen werden die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters geregelt:
§ 86 HGB Bemühungs- und Benachrichtigungspflicht
§ 90 HGB Geheimhaltungspflicht
§ 86a HGB Recht auf Unterlagen , etwa Muster, Zeichnungen u.ä.
§ 87 HGB Anspruch auf Provision
Wettbewerbsverbote sind nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Jedoch ist dies meist in den Anstellungsverträgen eindeutig ausgearbeitet. Selbstverständlich hat sich jeder Handelsvertreter, egal was die gesetzliche Grundlage vorgibt, an die speziell ausgearbeiteten Klauseln seines persönlichen Vertrages zu halten.
In den oben aufgeführten Paragraphen werden ebenfalls die Tätigkeitsschwerpunkte des Vertreters geregelt. So wird zwischen Vermittlungs- und Abschlussvertreter unterschieden.
Der Vermittlungsvertreter ist nicht zu einem Abschlussgeschäft befugt. Er stellt gewissermaßen den Kontakt zum Interessenten her und versorgt ihn mit Informationsmaterial. Ebenso kann er konkrete Angebote für diesen erstellen. Zum Abschluss von rechtsgültigen Willenserklärungen ist die Unterstützung eines Abschlussvertreters notwendig. Wer einen geschützten Bezirk, etwa ein bestimmtes Postleitzahlengebiet, betreuen möchte, muss sich dies von der Vertragsfirma gesondert bestätigen lassen, dass er in diesem Bereich alleiniges Vertretungsrecht dieser Firma inne hat. Gibt es diese Sondervereinbarung nicht, so können Kollegen eines jeden anderen Bezirkes die Kunden für sich gewinnen.
Der Handelsvertreter, egal welche Stellung er letztlich einnimmt, bekleidet eine besondere Position. Ein Rechtsanwalt für Handelsvertreterrecht wird neben dem Handelsvertreterecht und dem Handelsrecht auch mit dem Vertriebsrecht oder auch dem Wirtschaftsrecht besonders vertraut sein. Durch ein umfangreiches Wissen, das über das Handelsvertreterrecht hinausgeht, kann sichergestellt werden, dass Fehler in der Deutung und Lösung eines rechtlichen Problems vermieden werden. Je nach Sachlage ist der Anwalt für Handelsvertreterrecht damit in der Lage, seinen Mandanten kompetent zu beraten und zu vertreten. Sehr genau wird er seinen Klienten informieren können, welche Lösungsansätze vorhanden sind und mit welcher Strategie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann. Ein gut vorbereiteter, fachkundiger und kompetenter Anwalt führt letztlich zu einem zufrieden Klienten.