Infos zum Rechtsanwalt für Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz wurde geschaffen, um die Rechtsverhältnisse über die bauliche Nutzung von Grundstücken im Gebiet der ehemaligen DDR an die Rechtsnormen des BGB sowie seiner Nebengesetze anzupassen. Ebenso soll ein Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern hergestellt werden. Dieses Gesetz trat am 21.09.1994 in Kraft. Rein schuldrechtliche Verhältnisse werden durch das Schuldrechtsänderungsgesetz geregelt.
Gemäß dem Recht der ehemaligen DDR war das Eigentum nicht an die Nutzung eines Grundstückes gekoppelt. Vielmehr wurde eine Bebauung formlos genehmigt oder einfach durchgeführt. Diese basierte auf einer öffentlich-rechtlichen Nutzungszuweisung. Aus diesem Grund beschäftigt sich das Gesetz mit LPG-Gebäuden, Gebäudeeigentum auf der Grundlage von sogenannten dinglichen Nutzungsrechten, im Fall „faktischer“ Bebauung (Nutzungszuweisung ohne Bestellung des eigentlichen Nutzungsrecht zur Bebauung) sowie Grundstücken, die zur Freizeit oder Erholung freigegeben wurden.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus diesen Fakten? Generell besteht die Möglichkeit, dass der Nutzer vom Grundstückseigentümer einen Verkauf verlangt. Dieser hat gemäß den Regelungen des BGB stattzufinden. Ein adäquater Kaufpreis darf vom Eigentümer selbstverständlich verlangt werden. Dieser richtet sich nach Region und Abgabe des Kaufgebotes. Der Eigentümer hat ein Einspruchrecht, wenn die Nutzung des Gebäudes nicht mehr möglich ist bzw. dieses nicht mehr genutzt werden oder eine Nutzung auch in absehbarer Zeit nicht wieder aufgenommen werden wird. Auch kann ein Angebot nach gesetzlichen Bestimmungen abgegeben werden. Der Abschluss eines Verkaufs gemäß des Sachenrechtsbereinigungsgesetztes muss durch einen Notar beurkundet werden. Zuständig sind alle Notare des entsprechenden Landkreises, in dem sich das besagte Grundstück befindet. Es hört sich kompliziert an und verhält sich auch so. Daher sollten in derartigen Fällen in jedem Fall spezialisierte Rechtsanwälte für Sachenrechtsbereinigungsgesetz konsultiert werden. Der Klient, der sich seines Rechtsstatus hinsichtlich Grundstück und bewohntem Gebäude nicht sicher ist, wird von dem Anwalt für Sachenrechtsbereinigungsgesetz vollständig ins Bild gesetzt. Auch die Folgen, die dieser Rechtsstatus mit sich bringt, werden dem Mandanten dargelegt. Zusammen mit dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin für Sachenrechtsbereinigungsgesetz wird nun überlegt, ob ein Kaufangebot abgegeben werden soll. Wenn ja, bedarf es auch hier vielfältiger Überlegungen. Aufgrund seiner umfassenden Ausbildung ist der Rechtsanwalt für Sachenrechtsbereinigungsgesetz der richtige Ansprechpartner, um auch die finanzielle Lage zu eruieren und ein Finanzierungskonzept aufzustellen. Sicherlich hat eine Anwaltskanzlei für Sachenrechtsbereinigungsgesetz auch entsprechende Kontakte zu Finanzhäusern oder Banken, die ein eventuell notwendiges Darlehen gewähren können. Doch die Verhandlungen mit dem Eigentümer sind nicht immer einfach. Natürlich wird zunächst versucht, auf dem außergerichtlichen Wege eine Einigung zu erzielen und den Kaufvertrag perfekt abzuschließen. Doch nicht alle Eigentümer sind einsichtig und versuchen auf dem Paragraphen des Eigenbedarfs hin, eine Baugenehmigung für sich selber zu erlangen.