Infos zum Rechtsanwalt für Sozialhilferecht
Die Grundlage für die Sozialhilfe ist in Deutschland das Zwölfte Sozialgesetzbuch, SGB XII. Die Sozialhilfe ist als Grundsicherung gedacht. Hierunter versteht man die bedarfsorientierte, aber auch bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung, mit deren Hilfe der Lebensunterhalt sichergestellt werden soll. Die Grundsicherung (GruSi) sowie andere Sozialleistungen werden in Deutschland von Steuergeldern getragen. Diesem sogenannten Sozialversicherungssystem gehören auch die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung an. Die GruSi kann als Hilfe zum Lebensunterhalt, aber auch als reine GruSi im Alter oder bei Erwerbsminderung vergeben werden.
Die Sozialhilfe ist im Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 verankert. Dort wird auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das in Verbindung zum Sozialstaatprinzip steht, verwiesen. Konkretisiert wird der Mindeststandard im materiellen Recht. Damit werden einklagbare Rechtsansprüche bedürftiger Personen auf Leistungen begründet. Verschiedene Arten von Sozialhilfe werden im SGB XII festgelegt:
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Hilfe zum Lebensunterhalt §§ 27 – 40 SGB XII
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung §§ 41 – 46 SGB XII
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Hilfen zur Gesundheit, §§ 47 – 52 SGB XII
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, §§ 53 – 60 SGB XII
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Hilfe zur Pflege, §§ 61 – 63 SGB XII
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Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, §§ 67 – 69 SGB XII
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Hilfe in anderen Lebenslagen, §§ 70 – 74 SGB XII
Des Weiteren stehen dem Antragsteller ausreichende, intensive Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Beantragung und anderer amtlicher Vorgaben zur Verfügung. Generell ist die Sozialhilfe einkommensabhängig. Hierzu zählen auch Krankengeld, Kindergeld und Renten. Gemäß Bundesversorgungsgesetz sind auch die Einkommen der Eltern bzw. Kinder zur korrekten Berechnung einer Sozialhilfe anzurechnen.
Alle Menschen können Fehler machen. Daher kann es auch bei der Berechnung von Sozialhilfe bzw. der Eingabe der benötigten Daten zu Unstimmigkeiten kommen. Werden diese Fehler nicht korrigiert, ist es an der Zeit, einen Rechtsanwalt für Sozialhilferecht zu konsultieren, damit dieser die Angelegenheit korrekt löst. Der Anwalt für Sozialhilferecht klärt den Klienten über das Ausmaß des entstandenen Problems auf. Ebenso verhilft er ihm durch Mediation oder anwaltliche Schreiben, den Kontakt mit den Behörden zu halten. Auch fordert der Anwalt oder die Rechtsanwältin für Sozialhilferecht diese auf, die Fehler schnellstmöglich zu korrigieren, damit dem Mandanten nicht noch mehr finanzielle Ausfälle ereilen. Auch wenn ein Antragsteller für Sozialhilfe seine Angaben nicht vollständig abgeben möchte und aufgrund dessen der Antrag abgelehnt wird, ist es an der Anwaltskanzlei für Sozialhilferecht, den Mandanten von seiner Zusammenarbeitspflicht zu überzeugen. Diese ist ebenfalls im SGB XII festgelegt.