Infos zum Rechtsanwalt für Flurbereinigungsrecht
Der Begriff der Flurbereinigung ist landläufig bekannt. Was genau er jedoch bedeutet, ist nicht für jedermann klar. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Bodenordnungsverfahren. Es hat eine Neuordnung des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Zweck. Als gesetzliche Grundlage dient das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Es fällt unter das besondere Verwaltungsrecht, genauer gesagt in das Agrarrecht. Die Zuständigkeit zur Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens liegt bei der örtlichen Flurbereinigungsbehörde. Welcher Behörde diese angehört, kann von Bundesland zu Bundesland variieren und ist im Bedarfsfall separat zu erfragen. Da im Zuge der Flurbereinigung auch Vermessungs- und Liegenschaftsarbeiten durchgeführt werden müssen, ist in jedem Fall auch das Katasteramt involviert. Der Grund für Flurbereinigungsarbeiten ist das Zusammenlegen kleinerer, verstreuter Flächen. Diese sogenannten zersplitterten Grundbesitze werden in größere Einheiten zusammengefasst und dadurch neu geordnet. Dies ist auch für die Schaffung von Wegen und Straßen sowie neuer Baugebiete eine mögliche Notwendigkeit. In der heutigen Zeit wird sie auch aus umweltschutztechnischen Gründen durchgeführt.
Generell soll eine Flurbereinigung so durchgeführt werden, sodass für alle Beteiligten ein größtmöglicher Nutzen entsteht. Dies kann etwa eine neue Verkehrsanbindung mit einem zusätzlichen Wohngebiet in einer Gemeinde sein. Denkbar ist auch die Zusammenlegung verschiedener Flächen zur Erschaffung eines Naturschutzgebietes mit integriertem Naherholungsgebiet. Die Abwägung hierfür findet in der Behörde, bei Bedarf unter Einbeziehung der direkt betroffenen Bevölkerung statt. Selbstverständlich sollen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten gleichwertige Grundstücke entstehen.
Nicht alle Betroffenen sind von Flurbereinigungsmaßnahmen begeistert. Dies ist selbstverständlich vom Grund der Maßnahme abhängig und von den getroffenen bzw. zu treffenden Neuordnungen, die dadurch entstehen. Während die Neuanlage eines Naherholungsgebietes zumeist wohlwollend akzeptiert wird, ist für das erweiterte Autobahnkreuz wenig Verständnis vorhanden. Dies führt dazu, einen Rechtsanwalt für Flurbereinigungsrecht aufzusuchen. Im Auftrage seines Klienten wird der Anwalt für Flurbereinigungsrecht in die entsprechenden Akten bei der Flurbereinigungsbehörde Einsicht nehmen und sich einen Überblick über den Fall verschaffen. Egal, wie die aktuelle Rechtslage tatsächlich aussieht, wird der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin für Flurbereinigungsrecht den Mandanten ausführlich informieren. Ebenso wird die Anwaltskanzlei für Flurbereinigungsrecht bei der Aussicht auf einen positiven Ausgang des Falles über die verschiedenen rechtlichen Vorgehensweisen informieren. In vielen Fällen von Inakzeptanz der Flurbereinigungsmaßnahme wird von mehreren Anwohnern des Gebietes auch eine Sammelklage angestrengt, was unter Umständen ein Vorteil in Hinblick auf den positiven Ausgang sein kann. Durch seine fachliche Kompetenz kann der Anwalt für Flurbereinigungsrecht die Sachlage gut einschätzen. Somit ist es ihm möglich, sein Handeln konkret auszurichten, um den bestmöglichen Erfolg für seine Klienten zu erlangen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Fall außergerichtlich oder vor dem Verwaltungsgericht zu einer Klärung kommt.