Infos zum Rechtsanwalt für Personenbeförderungsrecht
Das Personenbeförderungsgesetz beschäftigt sich mit den Rechtsvorschriften, die die Beförderung von Personen regeln. Es wird mit PBefG abgekürzt. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, das somit Geltung im gesamten Einzugsbereich der Bundesrepublik Deutschland findet. Das Personenbeförderungsgesetz ist dem Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie dem Verkehrsrecht zu zuordnen.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen bedarf gemäß § 1 des PBefG einer Genehmigung. Es ist unerheblich, ob es sich hierbei um eine Beförderung mit der Straßenbahn, dem Oberleitungs-Bus oder Kraftfahrzeugen handelt. Beförderungen mit dem PKW sowie Krankenwagenfahrten gehören nicht in diese Rubrik. Jeder Unternehmer bedarf einer Genehmigung. Das bedeutet, dass jeder einzelne Taxifahrer eines Taxiunternehmens eine sogenannte Personenbeförderungserlaubnis (P-Schein) in Besitz haben muss. Diese ist bei gewerblichen Fahrten grundsätzlich mitzuführen. Die Genehmigung wird befristet ausgestellt, kann aber verlängert werden. Für die unterschiedlichen Transportmittel werden verschiedene Fristen festgesetzt. Kommt es zu Verstößen, so kann die Genehmigung jederzeit wieder entzogen werden. Wurde eine Genehmigung erteilt, so besteht Betriebspflicht sowie Beförderungspflicht. Genehmigung für Linienverkehr mit Kraftomnibussen = 8 Jahre, Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen = 10 Jahre, Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen = 5 Jahre.
Fernbusunternehmen sind vom ÖPNV abzugrenzen. Die von ihnen angefahrenen Haltestellen müssen mindestens 50 km auseinander liegen. Des Weiteren ist zu beachten, dass an Bord der Fernbusse ein Bedienungsverbot herrscht. Selbstverständlich sind nicht nur deutsche, sonder auch EU-rechtliche Rechtsnormen umzusetzen.
Der Straßenverkehr in Deutschland verzeichnet immer noch zunehmende Zahlen. Doch gerade in Ballungsgebieten ist es zunehmend notwendig, auf den ÖPNV umzusteigen. Dies liegt sowohl an der nicht ausreichenden Zahl der Parkmöglichkeiten, aber auch an der begrenzten Kapazität der Straßen. Doch auch die Fahrzeuge des ÖPNV können in Unfälle verwickelt werden. Es kann zu Stau bedingten Verspätungen kommen, wodurch dem Fahrgast die Einhaltung seiner Termine unmöglich gemacht wird. Ferner können bereits beim Aufbau eines ÖPNV-Unternehmens Probleme auftreten. Der Rechtsanwalt für Personenbeförderungsrecht ist für beide Seiten da – sowohl für die Unternehmer als auch für die Fahrgäste. Den Unternehmer kann der Anwalt für Personenbeförderungsrecht bereits beim Aufbau des Unternehmens über die rechtlichen Verpflichtungen aufklären. Diese sind im Bereich der Personenbeförderung sehr anspruchsvoll. Kommt es zu Problemen mit dem Genehmigungserhalt, steht der Anwalt oder die Anwältin für Personenbeförderungsrecht ebenfalls unterstützend zur Seite. Als Vermittler zwischen den Behörden und dem Unternehmer hilft er/sie die Probleme schnellstmöglich zu lösen. Für den Klienten ist es wichtig, dass die gewählte Anwaltskanzlei für Personenbeförderungsrecht stets auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung ist und auch die aktuellen Gesetzesänderungen, die mit diesem Recht in Verbindung stehen, verfolgt. Dies optimiert die Chancen auf eine schnelle und kompetente Lösungsfindung.