Infos zum Rechtsanwalt für Agrarrecht
Das Agrarrecht befasst sich mit sämtlichen Rechtsfragen in Bezug auf Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Der Landwirtschaft sind sämtliche Betriebe zuzuordnen, die durch den Anbau von Pflanzen oder der Haltung von Vieh Futter, Nahrungsmittel oder auch Energieträger erzeugen. Dazu zählen nicht durch die Erzeuger von Grundnahrungsmitteln (z. B. Kartoffeln, Getreide), sondern auch der Obst- und Weinbau sowie Baumschulen und Gartenbaubetriebe. Dem Bereich der Tierhaltung sind hauptsächlich Betriebe zuzuordnen, die sich mit Milch- oder Mastvieh sowie der Zucht (z. B. von Pferden) beschäftigen, aber auch die Fischerei. Die Forstwirtschaft wird auch als Waldwirtschaft bezeichnet und dient hauptsächlich der Holznutzung, aber auch der Schutz von Wäldern fällt in diesen Bereich.
Das Agrarrecht (auch als Landwirtschaftsrecht bezeichnet) ist ein Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten. Neben den wichtigsten zivilrechtlichen Regelungen wie das landwirtschaftliche Sondererbrecht (z. B. Höfeordnung), das Grundstücksverkehrs- sowie das Pachtrecht, fallen beispielsweise das Jagdrecht, das Forstrecht, das Fischereirecht, das landwirtschaftliche Boden- und Enteignungsrecht, das landwirtschaftliche Sozialrecht, das Lebensmittelrecht, das Flurbereinigungsrecht, das Tierseuchengesetz, das Milchquotenrecht ebenfalls unter das Agrarrecht. Dabei dominiert das Europarecht viele Regelungen des Agrarrechts. Für die Rechtsgebiete des Agrarrechts wurden besondere Landwirtschaftsgerichte bei den Gerichten eingerichtet.
Hat man ein Problem oder eine Frage, die in das Agrarecht fällt, tut man gut daran, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Agrarrecht zu wenden. Da sich ein Rechtsanwalt für Agrarrecht mit unterschiedlichen Sachverhalten befasst, muss er sich in vielen Rechtsgebieten auskennen, um die Anforderungen der Mandanten zu erfüllen. Für die Ausbildung zum Anwalt oder Anwältin für Agrarrecht sind daher verschiedene Kenntnisse in den Bereichen
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agrarspezifisches Zivilrecht:
Hierzu zählen z. B. das Schuldrecht, das Produkthaftungsrecht, das Lebensmittelrecht, aber auch Besonderheiten im Arbeitsrecht, im Erb- und Familienrecht oder in der Vertragsgestaltung.
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agrarspezifisches Verwaltungsrecht:
Hierunter fallen z. B. in Grundzügen Kenntnisse des Natur- und Pflanzenschutzrechts, des Umweltschutzrechts, des Düngemittel- und Saatgutverkehrsrechts, aber z. B. auch die Besonderheiten des Staatsbeihilferechts oder des Sozialversicherungsrecht.
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agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht:
Hier ist insbesondere die Umsetzung des agrarspezifischen EU-Rechts in nationales Recht von Bedeutung, wie der EG-Vertrag in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt, das EG-Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht sowie die EU-Verordnungen und Richtlinien.
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agrarspezifisches Verfahrensrecht:
Hier sind insbesondere Kenntnisse des Landwirtschaftsverfahrensrecht sowie in Grundzügen die EU-Gerichtsbarkeit erforderlich.
Ein Anwalt für Agrarrecht ist aufgrund seiner umfangreichen Fachkenntnisse dieser speziellen Rechtsmaterie in der Lage, den Anforderungen seiner Mandanten Rechnung zu tragen und alle auftretenden Fragen hinsichtlich Landpacht und Flurbereinigung, Umweltvorgaben und Tierrecht, Produkthaftung und Lebensmittelrecht, Subventionen und Anbau, Sozial- und Steuerrecht, Erbrecht (Höfeordnung) oder Jagdpacht und Wildschaden beantworten zu können.