Infos zum Rechtsanwalt für Verbraucherinsolvenz
Eine Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt, liegt vor, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist. Sie führt keine selbstständige Tätigkeit aus bzw. hat bisher keine ausgeführt. In Deutschland wird als Regelverfahren ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Nach einer sogenannten Wohlverhaltensphase ermöglicht es die Restschuldbefreiung der Person.
Als Verbraucherinsolvenzverfahren wird ein vereinfachtes Verfahren bezeichnet, das zur Abwicklung der Insolvenz einer natürlichen Person eingesetzt wird. Ein anderer Begriff dafür ist Privatinsolvenzverfahren. Dieses Verfahren kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Schuldner eine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, jedoch überschaubare Vermögensverhältnisse aufweisen kann und keinerlei Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen gegen ihn bestehen.
Die rechtliche Grundlage ist die Insolvenzordnung (InsO), die 1999 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung des ehemaligen Konkursrechts war aufgrund der zunehmenden Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen notwendig. Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens umfasst 4 Schritte. Zunächst bedarf es eines Schuldenbereinigungsplanes. Hierzu ist es notwendig, von allen Gläubigern eine Aufstellung anzufordern, die die genauen Forderungen aufführt. Hierzu besteht eine Verpflichtung gemäß § 305 Abs. 2 InsO. Auf der Basis des Schuldenbereinigungsplanes wird nun versucht, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Gelingt dies, ist das weitere Verfahren hinfällig. Kommt es nicht zur Einigung, so folgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, also das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dies wird beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt. Eine Bestätigung über die erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches ist hierfür notwendig. Diese muss von einer „geeigneten Person“ bzw. „geeigneten Stelle“ ausgestellt sein. Wird dieses Verfahren von mindestens 50% der Gläubiger akzeptiert, kommt es zur Durchführung, da das Gericht die Zustimmung für die restlichen Gläubiger übernehmen kann. Es folgt das bereits beschriebene vereinfachte Insolvenzverfahren mit Wohlverhaltensphase, die zur Restschuldbefreiung führen kann.
Im letzten Jahrzehnt kam es vermehrt zu privaten Insolvenzen. Dies hat einerseits mit der wirtschaftlichen Situation Deutschlands, aber auch mit dem Konsumverhalten der Bürger zu tun. Der Rechtsanwalt für Verbraucherinsolvenz ist eine der „geeigneten Stellen“, die dem Klienten durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren führen können. Zum einen ist der Anwalt bzw. die Anwältin für Verbraucherinsolvenz der richtige Ansprechpartner, wenn es um die reine Information über dieses Verfahren geht. Ausführlich kann eine Anwaltskanzlei für Verbraucherinsolvenz den Klienten über die Rechte und Pflichten informieren, die ein solches Verfahren mit sich bringt. Zum anderen sind Anwälte für Verbraucherinsolvenz in der Lage, den genauen Ablauf zu schildern, sodass sich der Mandant ein konkretes Bild von der folgenden Situation machen kann. Es bedarf eines sehr guten Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt für Verbraucherinsolvenz und seinem Klienten. Denn eine Verbraucherinsolvenz ist eine sehr persönliche Angelegenheit.