Infos zum Rechtsanwalt für Sozialplan
Kommt es zu wirtschaftlichen Veränderungen in einem Unternehmen, sind auch immer die Arbeitnehmer betroffen. In den meisten Fällen wird dann vom Betriebsrat und der Unternehmensleitung ein sogenannter Sozialplan ausgearbeitet. Dieser soll die wirtschaftlichen Auswirkungen der Änderung entweder ausgleichen oder abmildern. Als rechtliche Grundlage dient das Betriebsverfassungsgesetz, im Speziellen der § 112 Abs. 1 S.2. Kommt es zu keiner Einigung, so kann die Einigungsstelle gemäß § 112 Abs. 4 BetrVG zu einem entsprechenden Urteilsspruch kommen. Der Sozialplan kommt somit ebenfalls regulär zustande.
Gemäß § 111 BetrVG sind größere Veränderungen innerhalb eines Unternehmens dem Betriebsrat zu melden. Gemeinsam mit ihm ist es nun die Aufgabe, einen Interessensausgleich sowie einen Sozialplan zu schaffen. In vielen Fällen kann es nicht zu einer Einigung kommen. Die nun beauftragte Einigungsstelle kann aber lediglich über das Erstellen eines Sozialplanes an sich beschließen. Dieser ist in Folge durch den Unternehmer zu finanzieren. Die konkreten Einzelheiten sind nach wie vor zwischen Unternehmer und Betriebsrat auszuhandeln. Dies kann sich über einen langen Zeitraum hinziehen. Selbstverständlich sind bei der Entscheidung zu einem Sozialplan nicht nur die Belange der Angestellten des Unternehmens zu beachten. Auch die Wirtschaftlichkeit und somit die Umsetzbarkeit des Sozialplans müssen Beachtung finden. Neben den Minderungen im finanziellen Bereich ist ebenfalls zu bedenken, wie sich der Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer in der Region darstellt.
Die Erstellung eines Sozialplans ist nicht nur eine wirtschaftliche Angelegenheit. Aufgrund der eventuell Existenz bedrohenden Bedingungen, die große, betriebliche Veränderungen mit sich bringen können, handelt es sich für die Arbeitnehmerseite auch stets um eine emotional belastende Situation, auf die der Anwalt für Sozialplan entsprechend eingehen muss. Seine gute Menschenkenntnis sowie die psychologische Ausbildung, die sein Beruf mit sich bringt, leisten ihm hierbei beste Dienste. Ebenso viel Fingerspitzengefühl bedürfen die direkten Verhandlungen zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Allgemeines Ziel sollte die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten sein. Aufgrund der genauen Berechnung der unternehmerischen Möglichkeiten sowie der Inbetrachtnahme von Alternativen kann sich der Findungsprozess auf diverse Treffen verteilen. Die vom Rechtsanwalt für Sozialplan geführten Verhandlungen müssen für beide Seiten die Alternativen überprüfen. So kann es zu einer völligen Neugestaltung der geplanten Änderungen und somit zu einer Milderung der Arbeitnehmereinbußen kommen. Nur in seltenen Fällen ist eine vernünftige Gesamtlösung auch ohne die Unterstützung einer Anwaltskanzlei für Sozialplan möglich.