Karlsruhe (jur). Gerichte dürfen Akten nur dann an nicht an dem Verfahren beteiligte Behörden weitergeben, wenn dies ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Gegen jede solche Weitergabe steht zudem der Rechtsweg offen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 14. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 3106/09).
Es gab damit der Beschwerde eines Beamten statt, der für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig war. Über eine Kontaktanzeige lernte er eine Asylbewerberin kennen. Es kam zu mehreren Treffen, bei denen eine gemeinsame Tochter gezeugt wurde. Weil der Beamte seine Vaterschaft nicht anerkannt hatte, ließ die Mutter diese in ... weiter lesen