Infos zum Rechtsanwalt für Computerstrafrecht
Das Computerstrafrecht ist nicht klar von anderen Rechtsbereichen abgegrenzt. Vielmehr kommt es zu diversen Überschneidungen. Neben den internet- und computerspezifischen Vergehen kommt es ebenfalls zu herkömmlichen Formen strafbarer Handlungen. So findet sich das Wirtschaftsstrafrecht, wenn es um E-Commerce oder Betrugsfälle bei Online-Auktionen geht. Gerade in diesem Bereich sind sehr viele Fälle zu verzeichnen. Das Urheberstrafrecht ist ebenfalls sehr häufig betroffen. In allen Fällen des Filesharings ist es anzuwenden.
Aufgrund der fließenden nationalen und internationalen Übergänge im Internet ist es möglich, dass ein Vergehen in einem Land geschieht, die direkten Folgen jedoch im anderen Land zum Tragen kommen. In diesen Fällen ist individuell abzuwägen, welches nationale Recht anwendbar ist. Gemäß dem Territorialprinzip, § 3 StGB, ist das deutsche Strafrecht dann anwendbar, wenn die Straftat innerhalb der deutschen Grenzen geschehen ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen, das bestimmte strafbare Informationen ins Netz stellt, seinen Sitz in Deutschland hat, nach deutschem Recht behandelt wird. Selbiges gilt, wenn ein deutscher Internet-User strafbare Inhalte von ausländischen Websites herunterlädt. Des Weiteren wird der Handel strafbarer Inhalte in Deutschland nach deutschem Recht geahndet, egal, in welchem Land sich der Täter faktisch aufhält.
Wird von Computer- oder Internetstraftaten gesprochen, so wird gemäß Strafgesetzbuch in verschiedene Tatbestände unterteilt:
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Computerbetrug, § 263 a StGB
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Ausspähen von Daten, § 202 a StGB
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Datenveränderung, § 303a StGB
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Computersabotage, § 303b StGB
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Fälschung beweiserheblicher Daten §§ 269, 279 StGB
Neben diesen kann auch erheblicher Schaden durch eine Verbreitung von Daten und Informationen entstehen. Hierzu gehören unter anderem pornografische Schriften, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, Betrug und unerlaubtes Glücksspiel.
Gerade weil das Computerstrafrecht kein abgegrenztes, komplexes Einzelgebiet darstellt, ist es besonders speziell. Denn die Möglichkeiten, eine Straftat zu begehen oder das Opfer einer Straftat im Internet zu werden, sind relativ groß. Bereits das unerlaubte Downloaden einer
Schrift- oder Musikdatei kann den normalen Internetuser in Schwierigkeiten bringen. In solchen Fällen ist die Konsultation eines Rechtsanwalts für Computerstrafrecht unbedingt angesagt. Hat der Anwalt für Computerstrafrecht die Sachlage gesichtet, kann er den Klienten schnell informieren, wie prekär die Situation ist bzw. ob es sich tatsächlich um eine Straftat im Sinne des Computerstrafrechtes handelt. Nicht jeder User, der eine Abmahnung eines gegnerischen Anwaltes erhält, hat sich auch tatsächlich strafbar gemacht. Erhält man eine derartige Abmahnung, sollte man nicht zögern, sondern umgehend eine Anwaltskanzlei für Computerstrafrecht konsultieren, um eine Klärung herbeizuführen.