Infos zum Rechtsanwalt für Eisenbahnrecht
Das Eisenbahnrecht befasst sich mit der Regelung von Bau, Betrieb, Wirtschaftsleistungen, Unternehmensverfassung sowie der Stellung der Eisenbahn innerhalb der Wirtschaftsordnung. Es werden sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die privatrechtlichen Rechtsnormen behandelt.
Grundsätzlich ist der Begriff Eisenbahnrecht als Zusammenfassung aller Normen zu sehen, die Bezug zur Eisenbahn aufweisen. Es ist jedoch so, dass sie aus den verschiedensten Rechtsgebieten zusammengetragen sind. Daher gibt es kein direktes Rechtsgebiet, das mit diesem Begriff bezeichnet werden kann. Dennoch besteht kein Konsens darüber, ob nicht ein Teil dieser Normen doch als eigenständiges Rechtsgebiet zu klassifizieren wäre. Auch wenn es noch keine 100 %ige Definition des Begriffs gibt, kann generell in drei Bereiche unterteilt werden:
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Das ausschließliche, spezielle Eisenbahnrecht: In diesen Bereich fallen alle Rechtsnormen, die sich ausschließlich mit der Eisenbahn beschäftigen. Hierzu gehören das Allgemeine Eisenbahngesetz oder auch die technischen Vorschriften, die sich konkret auf den Bau und Betrieb von Eisenbahnen beziehen.
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Regelungen, die sich als Sonderregelungen mit der Eisenbahn befassen. Hierzu gehören beispielsweise das Eisenbahnkreuzungsgesetz, das mit § 315 StGB und § 1HPflG geregelt ist.
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Rechtsnormen des allgemeinen Rechts, das sowohl auf das Eisenbahnwesen aber auch auf alle anderen Rechtssubjekte die gleiche Anwendung findet.
Selbstverständlich gibt es in Bezug auf die Eisenbahn spezifische Gesetze und Verordnungen. Es ist offensichtlich, dass sie aufgrund der speziellen Beschaffenheit von Eisenbahnanlagen notwendig sind. Dennoch gibt es viele bestehende Rechtsnormen, die in Bezug auf das Eisenbahnrecht abgeändert werden. So etwa das Transportrecht, der Personenbeförderungsrecht oder auch das Haftungs- bzw. Versicherungsrecht.
Gerade im Bereich der Bauplanung und des Bauprozesses sind viele Normen zu beachten. Unter anderem fällt auch das Natur- und Umweltschutzrecht in diesen Bereich. Doch genau hier kann es zu schwerwiegenden Problemen kommen. Sind Fehler in der Bauplanung bzw. beim Antragstellen entstanden, so kann dies zu einer großen Bauverzögerung oder gar einem totalen Verbot der Bauarbeiten kommen. Es ist die Aufgabe des Rechtsanwalts für Eisenbahnrecht, den Klienten bereits im Vorwege, also vor dem Einreichen aller relevanten Unterlagen bei den zuständigen Behörden, auf möglichst alle Stolpersteine, die während des Baus einer neuen Eisenbahntrasse vorhanden sein könnten, aufmerksam zu machen. Ebenso werden mit dem Anwalt oder der Anwältin für Eisenbahnrecht gemeinsam Wege erarbeitet, diese aus dem Weg zu schaffen bzw. rechtlich korrekt zu umgehen. Kommt es tatsächlich zu einem Konflikt, so wird die Anwaltskanzlei für Eisenbahnrecht zusammen mit dem Mandanten mit allem vorhandenen Wissen einen Weg finden, den Konflikt beizulegen, um die Bauverzögerung bzw. Verzögerung in der Antragstellung so kurz wie möglich zu halten.